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Glasbruch und Kosten

Verfasst: 28.12.2011, 13:29
von doomsday
Hallo Forums Gemeinde,

folgende Frage stellt sich mir gerade:
Hab ein kleines Geschäft mit schöner Auslage vermietet, im Zuge der Umbauarbeiten wurde diese Auslage beschädigt, kein Problem die Versicherung erneuert diese, mein Mieter möchte aber auch wegen Auflagen der Behörde Thermosglas verbauen, will die Mehrkosten aber auf mich übertragen, bzw. bei Auszug eine Ablöse dafür.
So rechtens?

Verfasst: 30.12.2011, 23:59
von Hank
Im Mietvertrag bei Geschäftslokalen kann man ausmachen, dass der Mieter die von ihm gemachten nützlichen Aufwendungen nicht erstattet erhält.

Ansonsten kann man nützliche Aufwendungen auch während des laufenden MV geltend machen, nämlich dann, wenn dem Vermieter eine Erhaltungspflicht wie in Ihrem Fall beim Ersatz der kaputten Auslagenscheibe obliegt.

Die Frage wird sein, inwieweit für Sie als Vermieterin die Mehrkosten für eine Thermoscheibe einen Vorteil z.B. Energiekosten bringt, d.h., dass man dann leichter einen Nachmieter findet o.ä.