Probleme mit Mieter und Vermieter

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Lorin
Beiträge: 3
Registriert: 16.12.2011, 18:57

Probleme mit Mieter und Vermieter

Beitrag von Lorin » 16.12.2011, 22:09

Liebe Forum Nutzer.

Ich möchte um Hilfe und Meinungen zu folgenden Problem(en) bitten:

Meine Frau ist seit zirka 15 Monaten Mieterin einer Genossenschaftswohnung, in der sie mit Einverständnis der Hausverwaltung 2 Hunde hält, als wir uns kennenlernten hatte sie die Wohnung schon. Wir sind übrigens Beide in den 40ern.

Die beiden vorherigen Mieter dieser Erdgeschosswohnung hatten eigentlich alle nur ein Problem im Hause - den Mieter in der darüber liegenden Wohnung.

Aber, der Reihe nach.
Im Frühjahr erfuhr meine Frau durch einen Bekannten, der bei der HV tätig ist, dass sich oben Erwähnter - der Einfachheit halber ab nun 1 genannt, bei der HV schriftlich über Lärmbelästigung beschwert hatte.
Hundegebell sei unerträglich oft zu hören.
Ebenso wurde über "Liebeslärm" geklagt.

Zum Thema der bellenden Hunde kann ich nur sagen, die Hunde sind unter Tags mit meiner Frau beruflich unterwegs und bellen nicht mal wenn jemand an der Tür läutet oder klopft - manchmal wenn abends ein anderer Mieter mit seinem Hund am Korridor vor der Wohnung zum Aufzug geht und sein Hund bellt, na dann bellt einer unserer beiden auch einmal.

Zum Thema Liebeslärm muss ich ehrlich gestehen dass wir im Frühjahr dummerweise ein paar mal vergessen hatten das gekippte Fenster zu schliessen...
Aber hier ehrlich gesagt, es ist immer im normalen Lautstärke Bereich und nicht so wie bei der HV ausgeführt - und ja, ich gebe zu manchmal auch nach 22 Uhr.

Bemerken möchte ich noch, ich habe ein Rückenleiden, welches immer wieder akut wird und ich erst vor 2 Woche von meiner Frau hörte, dass ich beim Umdrehen im Schlaf oft vor Schmerzen stöhne.

Natürlich erging an uns ein Schreiben über die Beschwerde wegen der bellenden Hunde, in dem zur Einhaltung der Hausordnung aufgerufen wurde - das Thema Liebeslärm wurde hier nicht erwähnt.

In den Sommermonaten war es nun bis auf weiteres ruhig, da 1 auch eine andere Wohnung besitzt und nicht da war.


Nun ja, in den letzten 3 Wochen wurde mehrmals bei unseren 3 Pkws, jeweils bei einem Reifen die Luft rausgelassen - die Ventilkappe fehlte natürlich provokanter Weise, damit man es auch mitbekommt - die Luft ist nicht von selber raus...
Das Auto meiner Frau wurde mit einem Schlüssel zerkratzt...
Ich nehme natürlich "nicht" an dass es hier einen Zusammenhang geben könnte - es stehen in dieser Straße täglich so um die 200 Fahrzeuge...

Über den Kontakt zur HV erfuhren wir letzte Woche, dass 1 - wieder und diesmal persönlich, weitere gleich lautende Beschwerden vorgebracht hat.

Ein Schreiben der HV ist heute zugestellt worden UND ein Schreiben vom Rechtsanwalt der HV.

Im Schreibe der HV wird auf 2 vorhergehende Schreiben Bezug genommen - erhalten haben wir nur das 1. Schreiben, da hier nicht eingeschrieben versendet wird.
Es wird folgendes kommuniziert:

...Nachdem es offensichtlich noch immer zu ruhestörenden Lärm (Hundegell und Gejaule, laute Musik sowie über das normale Ausmaß hinausgehende Schreie und Gestöhne nach 22 Uhr) kommt...

...Sollten sie in den nächsten Wochen nicht zur Verbesserung der Wohnquallität beitragen, sehen wir uns gezwungen diese Angelegenheit unserem Rechtsanwalt zu übergeben...

Dieses Schreiben ist 3 Tage vor dem Rechtsanwalt Schreiben datiert.

Im dem Rechtsanwalt Schreiben sind die vorgebrachten Beschuldigungen nochmals, für mein empfinden, in schon fass verächtlichen Ton aufgeführt:

...das Gebell und Gejaule Ihrer Hunde, sowie Ihr lautes Geschrei und Gestöhne....das laute hören von Musik und das lautstarke Mitsingen derselben....

In dem Schreiben wird letztmalig verwarnt und bei Wiederholung mit gerichtlicher Aufkündigung gedroht - zusätzlich wird eine Honorarnote von fast € 200 berechnet, welche bis Ende des Monats bezahlt werden soll.

Die nun zusätzlichen Beschuldigungen mit Musik stimmen nicht, wenn der TV auf einem Musiksender läuft dann als Radioersatz auf Zimmerlautstärke, schliesslich unterhalten wir uns gemütlich, eine Musikanlage gibt es übrigens gar nicht!

Dazu ist noch zu vermerken, in den letzten 2 Wochen sind immer wieder kurze und länger Bohrgeräusche von oben zu hören - aller Dings nicht so wie wenn man ein Loch für ein Bild in die Wand bohrt - eher so als würde jemand zum Spass auf einem alten Ziegel herumbohren - ist halt auch schön laut - Zeit zwischen 19 und 21 Uhr!


Ich hätte jetzt gerne folgendes gewusst:

Rein rechtlich - dürfen solche Anschuldigungen, noch dazu ohne dem Beschuldigten die Möglichkeit einer Gegendarstellung zu geben, so zu Papier gebracht werden?

Die HV hat niemals die Möglichkeit gegeben, oder eingefordert, die beschuldigte Partei zu hören - im Prinzip kann ich so ja jeden anderen Mieter, dessen Nase mir nicht gefällt bei kleinen Verfehlungen aus seiner Wohnung jagen lassen - ist das so rechtens?

Was wären die nächsten vernünftigen Schritte?
Ich denke da mit Anwaltshilfe an die Einforderung, WER hat sich beschwert - denn in den HV Schreiben wird der Beschwerdebringer nicht genannt.
- und Einforderung WAS hat er gesagt - ich würde von meinem Laien Rechtsverständnis ja schon fast an üble Nachrede glauben wollen.

Ausserdem denken wir nicht daran sich weiter terrorisieren zu lassen.

Danke für euere Unterstützung.



Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 18.12.2011, 10:38

Der Vermieter ist verpflichtet für akzeptable Wohnqualität zu sorgen und Störungen der Hausordnung und Nachtruhe Einhalt zu gebieten.

In puncto Lärm kommt es immer auf die Empfindlichkeit des Gestörten an.

Rein menschlich gesehen soll man so gut es geht, auf die Eigenart des Anderen einzugehen versuchen, was mit Manieren oder Anstand zu tun hat. Am besten vorher immer das ruhige und sachliche Gespräch suchen, weil Gericht bedeutet immer Zwang, eh klar.

Akustische Umweltverschmutzung ist allgegenwärtig und macht uns alle nervös, unkonzentriert und aggressiv - bemühen Sie sich also, alles möglichst leise zu machen.

Im schlimmsten Fall haben Sie aber vor Gericht die Möglichkeit, die genannten Vorwürfe zu bestreiten und wenn nichts dran ist, kriegt der Vermieter die Räumungsklage auch nicht durch.

Tät' sagen, die 200 Euro betreffen die Kosten für eine Besitzstörungsklage wegen Lärmbelästigung - schreiben Sie dem Anwalt eine Unterlassungserklärung, dass Sie eben alles einsehen und sich in Zukunft bemühen werden, außer Sie wollen sowieso demnächst übersiedeln...

Hank 8) 8) 8) 8)

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