Kein Zutritt zu Heizung, Wasser, Strom

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Tiroler
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Kein Zutritt zu Heizung, Wasser, Strom

Beitrag von Tiroler » 12.12.2011, 22:55

Ich habe vor einem Jahr eine Eigentumswohnung erworben, welche ich jetzt vermieten will. Leider ist die Wohnanlage so gebaut, dass der Hauptwasserhahn, die Heizung und die Sicherungskästen meiner (und auch andere Wohnungen) in der Wohnung eines Eigentümers sind. Will man also seine Sicherung wieder einlegen, oder das Wasser abdrehen, oder die Heizung kontrollieren wollen, so muss man in die private Wohnunge eines anderen. Sollte dieser gerade nicht da sein hat man Pech gehabt.

Die genannten EInrichtungen befinden sich nicht auf Allgmeinfläche.

Kann ich so eine Wohung bendenkenlos vermieten? Ist es überhaupt rechtens, dass die genannten Einrichtungen in privaten Räumlichkeiten untergebracht sind? Hier liegt doch ein Parifizierungsirrtum vor oder?

Viele Dank im Voraus



Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 18.12.2011, 10:05

Wird wohl baulich am zweckmäßigsten gewesen sein, bzw. nicht anders gegangen sein - alles eine Vereinbarungssache, d.h. Sie haben bei Erwerb in die Situation eingewilligt.

Für Notfälle wird der Hausmeister oder eine Vertrauensperson wohl einen Zugang zur besagten Wohnung haben bzw. man muss halt so etwas ausmachen.

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