Gültigkeit Mietvertrag bei Verkauf
Verfasst: 09.12.2011, 21:03
Liebe Rechtskundige,
könntet Ihr mir bitte zu folgender Entscheidungssituation eine Einschätzung geben? Es geht um das Angebot eines Bekannten, der dringend Geld braucht und eine Eigentumswohnung besitzt: Mietvertrag über 10 Jahre zu einem sehr guten monatlichen Mietzins, in dem er als Eigentümer 10 Jahre auf Kündigung verzichtet, allerdings soll die gesamte Miete für die 10 Jahre JETZT sofort, d.h. am Beginn des Mietverhältnisses fällig werden.
Meine Frage dazu:
Was passiert, falls er die Wohnung verkaufen muss, sie versteigert wird oder er vor Ablauf stirbt, falle ich dann um die schon bezahlten Restmiete um? Ein neuer Eigentümer könnte mich ja einfach kündigen, oder? Oder kann man das vertraglich oder im Grundbuch ausschliessen, sodass diese Vereinbarung wirklich unumstösslich gilt, egal wer der Eigentümer ist?
Noch eine andere Frage zu Mietvertägen überhaupt: Falls ein Mietvertag nicht vergebührt wird und es zu einem gerichtlichen Streit kommt, hat dann der Mietvertrag dadurch "weniger Gültigkeit"? Oder was genau ist der Unterschied bzw. was sind die Folgen?
Danke für Eure Hilfe im Voraus!
Bogd.
könntet Ihr mir bitte zu folgender Entscheidungssituation eine Einschätzung geben? Es geht um das Angebot eines Bekannten, der dringend Geld braucht und eine Eigentumswohnung besitzt: Mietvertrag über 10 Jahre zu einem sehr guten monatlichen Mietzins, in dem er als Eigentümer 10 Jahre auf Kündigung verzichtet, allerdings soll die gesamte Miete für die 10 Jahre JETZT sofort, d.h. am Beginn des Mietverhältnisses fällig werden.
Meine Frage dazu:
Was passiert, falls er die Wohnung verkaufen muss, sie versteigert wird oder er vor Ablauf stirbt, falle ich dann um die schon bezahlten Restmiete um? Ein neuer Eigentümer könnte mich ja einfach kündigen, oder? Oder kann man das vertraglich oder im Grundbuch ausschliessen, sodass diese Vereinbarung wirklich unumstösslich gilt, egal wer der Eigentümer ist?
Noch eine andere Frage zu Mietvertägen überhaupt: Falls ein Mietvertag nicht vergebührt wird und es zu einem gerichtlichen Streit kommt, hat dann der Mietvertrag dadurch "weniger Gültigkeit"? Oder was genau ist der Unterschied bzw. was sind die Folgen?
Danke für Eure Hilfe im Voraus!
Bogd.