Mietrückstand - wer wird zur Kasse gebeten?!

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dwarfiii
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Mietrückstand - wer wird zur Kasse gebeten?!

Beitrag von dwarfiii » 30.11.2011, 20:09

Hallo!

Bitte um Hilfe bei dem nachfolgenden Sachverhalt:

2007 wurde ein Mietvertrag mit Wiener Wohnen abgeschlosssen, im Mietvertrag stehen 2 Hauptmieter.
2009 ist nach Beendigung der Beziehung einer der beiden Mieter ausgezogen, hat jedoch fälschlicherweise nicht gekündigt.

2011 erfährt der ausgezogene Mieter über eine eingeschriebene Räumungsklage, dass ein Mietrückstand von 4 Monaten herrscht.

Jedoch hat der ausgezogene Mieter ja nichts mehr mit der Wohnung zu tun. Auch reagiert der verbliebene Mieter nicht auf Kontaktaufnahme, damit zumindest jetzt eine Kündigung stattfinden könnte. (Wozu ja Ihre Unterschrift notwendig wäre)

Wie kann der schon ausgezogene Mieter vorgehen, beziehungsweise in welcher Weise wird er zur Kasse gebeten, und wie kann er sich "schützen" oder kontern?!



selina
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Beitrag von selina » 01.12.2011, 21:08

Meist steht im Mietvertrag ein Passus, so oder so ähnlich:
'Handelt es sich bei der mietenden Partei um eine Personenmehrheit, so haftet jede Person zur ungeteilten Hand ..."

Heißt auf gut deutsch, jeder der im MV eingetragenen Personen haftet. Ob er/sie das Objekt noch bewohnt oder nicht ist ist dabei nebensächlich.

Wenn also die Miete von der verbliebenen Person, und auch von Ihnen, nicht bezahlt wird kommt es zur Räumungsklage.
Der Vermieter kann die Kosten + die aushaftenden Mieten bei beiden im MV angeführten Personen einklagen.
Hier kommt es sehr rasch zur Gehaltsexekution, was zu erheblichen Problemen führen kann.

Klären Sie die Sachlage umgehend mit Wr. Wohnen, damit zumindest nicht noch mehr Schaden entsteht.

Hank
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Beitrag von Hank » 03.12.2011, 00:01

Bei der Räumungsklage ist nur die Räumung der Wohnung selber beachtlich, der vermögensrechtliche Teil, also die ausständige Miete, wird dabei nicht miterledigt, sondern müsste mit einer eigenen Klage betrieben werden, was sich ein Vermieter wegen der geringen Erfolgsaussichten nur in krassen Fällen antun wird, meistens hat der Vermieter mehr von einer schnellen Räumung und Wiedervermietung.

MG
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Beitrag von MG » 05.12.2011, 17:43

Hank hat geschrieben:Bei der Räumungsklage ist nur die Räumung der Wohnung selber beachtlich, der vermögensrechtliche Teil, also die ausständige Miete, wird dabei nicht miterledigt, sondern müsste mit einer eigenen Klage betrieben werden, was sich ein Vermieter wegen der geringen Erfolgsaussichten nur in krassen Fällen antun wird, meistens hat der Vermieter mehr von einer schnellen Räumung und Wiedervermietung.
Wär aber blöd vom Vermieter und total unüblich: Da der MZ-Rückstamd Voraussetzung dafür ist, dass eine Räumungsklage (in diesem Fall) durchgeht, muss sich das Gericht ohnedies darum kümmern und daher wird man gleich eine MZ- und Räumungsklage machen und zwei Fliegen mit einer Klappe erschlagen.

Hank
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Beitrag von Hank » 12.12.2011, 03:13

Gibt's in der Praxis überhaupt eine eigene Mietzinsklage, die hält was sie andeutet? Bei der Räumungsklage geht es ja nur um die Exekution eines qualifizierten Kündigungsgrunds.

Ich habe schon viele Räumungen wegen Mietzinsrückständen erlebt, aber noch nie habe ich gehört, dass ausständige Mieten eingefordert, eingeklagt oder gar gezahlt wurden. Oft wird die Klage mit einer Anzahlung abgewehrt, bevor das ganze wieder von vorn losgeht.

Meistens läuft alles auf eine Zwangsräumung mit kostenpflichtiger Einlagerung hinaus, was oft einige Monate dauern kann. Zahlen kann das alles der Vermieter.

Was will man von Mietnomaden, Konkursrittern und derlei schon in puncto Geld erwarten, meistens müssen die Bestandobjekte total renoviert werden, die Schlüssel geben sie auch nicht zurück, man ist als Vermieter froh, wenn der Spuk vorbei ist.

Ihnen als Anwalt wird die Erhöhung des Streitwerts durch ausständige Miete nur recht sein können, oder?

Hank
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Beitrag von Hank » 18.12.2011, 09:51

...für Mietrückstände gibt es deswegen wahrscheinlich auch im Österreichischen Mietrecht so etwas wie ein Pfandrecht des Vermieters, was aber angesichts der Halbwertszeit des heutigen IKEA-Hausrats bzw. weil vieles eh nur auf Pump angeschafft wird in die Bedeutungslosigkeit versunken sein dürfte...

selina
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Beitrag von selina » 23.12.2011, 02:15

Zum vorvorherigen Post gebe ich dir schon recht (darf doch 'du' schreiben, nachdem du auch jeden User duzt?).
Wer seine Miete nicht bezahlt, wie ich in der Praxis erleben darf, hat noch viele andere Baustellen.

Die Aussage im letzten Post ist für mich aber nicht vachvollziehbar.
Wenn bekannt ist, dass der Mieter einer Beschäftigung nachgeht klagen wir immer den
aushaftenden Mietrückstand ein.
Dann hat man zumindest einmal den berühmten 'Titel'
Innerhalb von 30 Jahren kann sich noch viel tun.

Im übrigen stimmt es schon, dass die Wohnunge nnach Delogierung oft in einem katastrophalen Zustand sind, und die IKEA-Kästchen nur mehr 'sperrmüllgeeignet' sind, aber gerade in den desolatesten Wohnungen finden sich fast immer Laptop oder PC, Videosammlung, Kamera, Flat-TV und oftmals sogar Heimkinoanlage etc.

Herr und Frau Österreicher sind offenbar eher bereit dafür Schulden zu machen, als sich eine Waschmaschine anzuschaffen, oder zu sorgen, dass die Miete abgebucht wird.
Das gibt mir schon sehr zu denken!
Auch hinsichtlich der gerade in der Vorweihnachtszeit überquellenden Prospektflut wo einem suggeriert wird, was man unbedingt haben muss - Leasingangebot unter 'kost ja eh nix' wird gleich mitgeliefert.
Die Schuldenfalle ist somit eröffnet ...

Jetzt bin ich extrem vom Eingangsthread abgebogen - sorry -
... aber vielleicht liests doch der Eine oder Andere dem die Anschaffung eines Luxusgutes nun nicht mehr so wichtig erscheint, wie die Aufrechterhaltung der Bezahlung wirklich wichtiger Lebenshaltungskosten wie Miete, Strom, Telefon, Versicherungen, Reparaturen, Kleidung und Nahrung etc.
Wenn dann noch was übrig bleibt kann Mann/Frau ja mal was aufs Sparbuch legen und schauen ob man nicht ohne zusätzliche Belastung für die Zukunft ein begehrtes Objekt ansparen kann.

Wenn nicht, Hände weg!!!

Hank
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Beitrag von Hank » 27.12.2011, 15:54

...und ich denk' mir, ich schreib zu oft per "Sie", weil in Österreich wird das "Du" auch oder gerade von den Politikern usw. gerne verteilt wie die Faschingskrapfen. Leute tragen das "Du" mit dem oder dem auch oder gerade in ORF-Sendungen wie eine Jagdtrophäe herum..

Aber aus einem "Du" wird bei uns gleich einmal ein anschafferisches "He, du"...

Und nachdem mehr als das halbe Land von staatlichen Zuwendungen lebt, ist das "Du" möglicherweise der Anfang von "Korruption", oder wie es in Österreich eher der Fall ist für "Protektion".

Jedenfalls Arbeitsplätze müssen her, egal wie überflüssig und unproduktiv der Unternehmensgegenstand auch sein mag, und ein schwacher Moment genügt und die Kreditkarte ist gezückt für irgendeinen Schmarr'n, der die ganze Monatsmiete verschlingt, nach dem Motto "Ich kann allem widerstehen, außer der Versuchung" und das weiß die (Werbe-)Wirtschaft und die Juristen sowieso...

Jedenfalls ist es sehr gescheit von Ihnen Selina (eleganter so, oder?), die offene Miete einzuklagen, um einen 30 Jahre lang vollstreckbaren Titel in der Hand zu haben.

Thomas Loos
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Beitrag von Thomas Loos » 01.02.2012, 13:07

Ja es gibt auch reine Mietzinsklagen. Ist vielleicht nicht allzu häufig, aber das gibts.

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