Abend!
Mich würde mal interessieren, wer eigentlich für die entstandenen Schäden im Zuge einer allgemeinen Wohnhaussanierung haftet.
Es betrifft die Wohnung innen genau so wie Fahrzeuge die entlang der Straße geparkt sind.
LG
Schäden bei Sanierung
Einerseits immer die Schuldigen, z.B. die ausführenden Firmen gegenüber dem Auftraggeber, andererseits ist der Vermieter verpflichtet, den Mietgegenstand selber und die allgemeinen Teile des Hauses in bewohnbarem und gefahrenfreiem Zustand zu erhalten, also eine Haftung ohne Verschulden gegenüber den Mietern.
Bei den Beschädigungen an den Autos wird es wie immer eine Beweisfrage sein - im Zweifelsfall ist nämlich ein Schaden immer ohne Verschulden entstanden, d.h. man muss für den entstandenen Schaden selber aufkommen.
Bei den Beschädigungen an den Autos wird es wie immer eine Beweisfrage sein - im Zweifelsfall ist nämlich ein Schaden immer ohne Verschulden entstanden, d.h. man muss für den entstandenen Schaden selber aufkommen.
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