Beherbergungsvertrag - Zusatzkosten nachträglich möglich??
Verfasst: 26.10.2011, 14:10
Servus!
Meine Frage passt zwar nicht 100%ig ins Mietrecht, aber ich stell sie trotzdem hier:
Seit einem August wohne ich befristet in einer Art Studentenwohnheim. Zwischen mir und dem Betreiber wurde ein "Beherbergungsvertrag" geschlossen in dem steht, das ich für ein Einzelzimmer inkl. Ausstattung (TV, Internet, Telefon, eigenes Bad, Kühlschrank,...) einen festen Betrag monatlich zu zahlen habe. Zusatzkosten entstehen nur durch z.B. Benutzung der Waschmaschine (Münzschalter) oder durch Benutzung des Telefons.
Der Betreiber hat nun, ohne mich zu informieren, zu November die Preise geändert und möchte ab sofort jeden Monat eine extra Gebühr für Teile der Zimmerausstattung (Bereitstellung Telefon und Kühlschrank) welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch im Mietpreis enthalten waren.
Muss ich das zahlen?
Meine Frage passt zwar nicht 100%ig ins Mietrecht, aber ich stell sie trotzdem hier:
Seit einem August wohne ich befristet in einer Art Studentenwohnheim. Zwischen mir und dem Betreiber wurde ein "Beherbergungsvertrag" geschlossen in dem steht, das ich für ein Einzelzimmer inkl. Ausstattung (TV, Internet, Telefon, eigenes Bad, Kühlschrank,...) einen festen Betrag monatlich zu zahlen habe. Zusatzkosten entstehen nur durch z.B. Benutzung der Waschmaschine (Münzschalter) oder durch Benutzung des Telefons.
Der Betreiber hat nun, ohne mich zu informieren, zu November die Preise geändert und möchte ab sofort jeden Monat eine extra Gebühr für Teile der Zimmerausstattung (Bereitstellung Telefon und Kühlschrank) welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch im Mietpreis enthalten waren.
Muss ich das zahlen?