Beherbergungsvertrag - Zusatzkosten nachträglich möglich??

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Hans Dampf2
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Beherbergungsvertrag - Zusatzkosten nachträglich möglich??

Beitrag von Hans Dampf2 » 26.10.2011, 14:10

Servus!

Meine Frage passt zwar nicht 100%ig ins Mietrecht, aber ich stell sie trotzdem hier:

Seit einem August wohne ich befristet in einer Art Studentenwohnheim. Zwischen mir und dem Betreiber wurde ein "Beherbergungsvertrag" geschlossen in dem steht, das ich für ein Einzelzimmer inkl. Ausstattung (TV, Internet, Telefon, eigenes Bad, Kühlschrank,...) einen festen Betrag monatlich zu zahlen habe. Zusatzkosten entstehen nur durch z.B. Benutzung der Waschmaschine (Münzschalter) oder durch Benutzung des Telefons.

Der Betreiber hat nun, ohne mich zu informieren, zu November die Preise geändert und möchte ab sofort jeden Monat eine extra Gebühr für Teile der Zimmerausstattung (Bereitstellung Telefon und Kühlschrank) welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch im Mietpreis enthalten waren.

Muss ich das zahlen?



Hank
Beiträge: 1454
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 29.10.2011, 02:01

Pacta sunt servanda - muss man sich den Mietvertrag anschauen, aber innerhalb der vereinbarten Vertragsdauer zu den vereinbarten Bedingungen sind an sich keine preislichen Nachbesserungen statthaft, außer es gibt im Vertrag eine Anpassungsklausel.

Vielleicht aber auch taktisch denken, falls man noch länger dort wohnen bleiben will, d.h. die Stimmung nicht unnötig verderben und bei einem Bierchen ein bisschen verhandeln, weil, dass alles teurer wird, ist nichts Neues, da muss man den Vermieter schon auch verstehen, oder?

HAnk 8) 8) 8)

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