Erneuerung Wasserhahn, E-Geraete, Kueche
Verfasst: 25.10.2011, 12:19
Ich habe meine Wohnung seit 8 Jahren vermietet (immer di
gleichen Bewohner). Die Kueche war damals schon ca. 10
Jahre alt, aber in gutem Zustand mit funktionierenden
Geraeten. Ich habe nur den Dunstabzug erneuert, der kaputt
war. Nach ca. 1 Jahr ging der Tiefkuehler ein. Da das
sicher Altersschwaeche war, habe ich ihn auf meine Spesen
ersetzt. Wie wuerde es jetzt, nach 8 Jahren aussehen, wenn
ein E-Geraet erneuert oder die ganze Kueche erneuert
werden muesste? Wer muss das bezahlen?
Gleiche Frage fuer einen Wasserhahn: bei Uebergabe der
Wohnung war er gebraucht (aber noch keine 10 Jahre alt)
und heuer (nach 8 Jahren) ging der Zuleitungsschlauch, der
von der Wand bis zum Wasserhahn geht, kaputt. Ich habe
auch hier die Installateurkosten inkl. neuer Mischbatterie
uebernommen. Haette ich das dem Mieter verrechnen koennen?
Im Mietvertrag steht:
Der Mieter verpflichtet sich, das gegenständliche
Mietobjekt und die gemeinschaftlichen Einrichtungen des
Hauses pfleglich zu behandeln und das Mietobjekt auf eine
solche Art instand zu setzen und instand zu halten, dass
der natürlichen Abnützung und Verschmutzung wirksam
begegnet wird.
Die Erhaltung des Mietobjektes im Inneren, insbesonders
alle Erhaltungspflichten im Inneren in Abänderung zu §
1096 ABGB, sowie die Erhaltung und gegebenenfalls
Erneuerung des Inventars, insbesonders der
Warmwasseraufbereitungsgeräte, obliegen dem Mieter ohne
Anspruch auf Ersatz.
…
Alles dies erfolgt auf eigene Kosten, ohne Anspruch auf
Ersatz. Hierbei handelt es sich nicht nur um die
Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Rückstellung nach
beendetem Gebrauch, sondern auch um die Verpflichtung zur
Aufrechterhaltung des bestmöglichen Zustandes des
Bestandobjektes.
gleichen Bewohner). Die Kueche war damals schon ca. 10
Jahre alt, aber in gutem Zustand mit funktionierenden
Geraeten. Ich habe nur den Dunstabzug erneuert, der kaputt
war. Nach ca. 1 Jahr ging der Tiefkuehler ein. Da das
sicher Altersschwaeche war, habe ich ihn auf meine Spesen
ersetzt. Wie wuerde es jetzt, nach 8 Jahren aussehen, wenn
ein E-Geraet erneuert oder die ganze Kueche erneuert
werden muesste? Wer muss das bezahlen?
Gleiche Frage fuer einen Wasserhahn: bei Uebergabe der
Wohnung war er gebraucht (aber noch keine 10 Jahre alt)
und heuer (nach 8 Jahren) ging der Zuleitungsschlauch, der
von der Wand bis zum Wasserhahn geht, kaputt. Ich habe
auch hier die Installateurkosten inkl. neuer Mischbatterie
uebernommen. Haette ich das dem Mieter verrechnen koennen?
Im Mietvertrag steht:
Der Mieter verpflichtet sich, das gegenständliche
Mietobjekt und die gemeinschaftlichen Einrichtungen des
Hauses pfleglich zu behandeln und das Mietobjekt auf eine
solche Art instand zu setzen und instand zu halten, dass
der natürlichen Abnützung und Verschmutzung wirksam
begegnet wird.
Die Erhaltung des Mietobjektes im Inneren, insbesonders
alle Erhaltungspflichten im Inneren in Abänderung zu §
1096 ABGB, sowie die Erhaltung und gegebenenfalls
Erneuerung des Inventars, insbesonders der
Warmwasseraufbereitungsgeräte, obliegen dem Mieter ohne
Anspruch auf Ersatz.
…
Alles dies erfolgt auf eigene Kosten, ohne Anspruch auf
Ersatz. Hierbei handelt es sich nicht nur um die
Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Rückstellung nach
beendetem Gebrauch, sondern auch um die Verpflichtung zur
Aufrechterhaltung des bestmöglichen Zustandes des
Bestandobjektes.