WEG: Wann sind Erhaltungsarbeiten notwendig?
Verfasst: 03.10.2011, 18:01
Guten Tag den Rechtsgelehrten!
Eine Frage im Rahmen des WEG. Meine Miteigentümer möchten das Haus streichen lassen, obwohl der Bedarf dazu sicher nicht gegeben ist. Hintergrund ist der Verkauf einer Wohnung (Braut aufhübschen).
Zusatz: die Kosten sind vom Instandhaltungsfond bei weitem nicht gedeckt.
Dazu folgende Fragen:
- gehört dies in diesem Fall wirklich zur ordentlichen Verwaltung?
- welche Mehrheit ist für diese Arbeiten notwendig?
- muss ich mich als Einzelner dem "Verschönerungswunsch" beugen und mitzahlen?
Für sachdienliche Hinweise bin ich sehr dankbar.
Vielen Dank im Voraus
Fritz
Eine Frage im Rahmen des WEG. Meine Miteigentümer möchten das Haus streichen lassen, obwohl der Bedarf dazu sicher nicht gegeben ist. Hintergrund ist der Verkauf einer Wohnung (Braut aufhübschen).
Zusatz: die Kosten sind vom Instandhaltungsfond bei weitem nicht gedeckt.
Dazu folgende Fragen:
- gehört dies in diesem Fall wirklich zur ordentlichen Verwaltung?
- welche Mehrheit ist für diese Arbeiten notwendig?
- muss ich mich als Einzelner dem "Verschönerungswunsch" beugen und mitzahlen?
Für sachdienliche Hinweise bin ich sehr dankbar.
Vielen Dank im Voraus
Fritz