Mietminderung Lärmbelastung
Verfasst: 28.09.2011, 12:38
Hallo,
ich habe auf der HP der Mietervereinigung ein Urteil des OGH gelesen, in dem Mietminderung aufgrund übermäßiger Lärmbelastung bestätigt wurde.
Es ging dabei um "hellhörige Wohnungen" - zu geringe Lärmdämmung zur Nachbarwohnung (Hörbarkeit von Sprechen, Lachen, Streitigkeiten, WC- und Duschbenutzung, etc.)
Dies trifft auch auf meine Wohnung zu, ich höre Unterhaltungen, Streitigkeiten, Lachen, lautes Gehen, Herumtollen von Kindern, Hundegebell, WC-Ventilator, WC-Spülung, Duschbenutzung, Wasserleitungsbenutzung, etc. übermäßig laut durch (sowohl aus der Nebenwohnung, als auch von den Mietern unter mir). Von der WC-Spülung und Duschbenutzung werde ich regelmäßig morgens geweckt.
Weiters dürfte am Gang keine ausreichende Trittschallhemmung vorliegen, ich höre es übermäßig laut, wenn sämtliche Nachbarinnen mit Stöckelschuhen an meiner Wohnung vorbei zum Lift gehen (so laut, dass ich selbst bei 2 geschlossenen Türen in meiner Wohnung davon aufwache).
Frage: kann ich Mietzinsminderung einfordern? Wenn ja, ist dies auch rückwirkend einforderbar?
Vielen Dank, Mike
ich habe auf der HP der Mietervereinigung ein Urteil des OGH gelesen, in dem Mietminderung aufgrund übermäßiger Lärmbelastung bestätigt wurde.
Es ging dabei um "hellhörige Wohnungen" - zu geringe Lärmdämmung zur Nachbarwohnung (Hörbarkeit von Sprechen, Lachen, Streitigkeiten, WC- und Duschbenutzung, etc.)
Dies trifft auch auf meine Wohnung zu, ich höre Unterhaltungen, Streitigkeiten, Lachen, lautes Gehen, Herumtollen von Kindern, Hundegebell, WC-Ventilator, WC-Spülung, Duschbenutzung, Wasserleitungsbenutzung, etc. übermäßig laut durch (sowohl aus der Nebenwohnung, als auch von den Mietern unter mir). Von der WC-Spülung und Duschbenutzung werde ich regelmäßig morgens geweckt.
Weiters dürfte am Gang keine ausreichende Trittschallhemmung vorliegen, ich höre es übermäßig laut, wenn sämtliche Nachbarinnen mit Stöckelschuhen an meiner Wohnung vorbei zum Lift gehen (so laut, dass ich selbst bei 2 geschlossenen Türen in meiner Wohnung davon aufwache).
Frage: kann ich Mietzinsminderung einfordern? Wenn ja, ist dies auch rückwirkend einforderbar?
Vielen Dank, Mike