Mietminderung Lärmbelastung

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Mike4
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Mietminderung Lärmbelastung

Beitrag von Mike4 » 28.09.2011, 12:38

Hallo,

ich habe auf der HP der Mietervereinigung ein Urteil des OGH gelesen, in dem Mietminderung aufgrund übermäßiger Lärmbelastung bestätigt wurde.
Es ging dabei um "hellhörige Wohnungen" - zu geringe Lärmdämmung zur Nachbarwohnung (Hörbarkeit von Sprechen, Lachen, Streitigkeiten, WC- und Duschbenutzung, etc.)

Dies trifft auch auf meine Wohnung zu, ich höre Unterhaltungen, Streitigkeiten, Lachen, lautes Gehen, Herumtollen von Kindern, Hundegebell, WC-Ventilator, WC-Spülung, Duschbenutzung, Wasserleitungsbenutzung, etc. übermäßig laut durch (sowohl aus der Nebenwohnung, als auch von den Mietern unter mir). Von der WC-Spülung und Duschbenutzung werde ich regelmäßig morgens geweckt.

Weiters dürfte am Gang keine ausreichende Trittschallhemmung vorliegen, ich höre es übermäßig laut, wenn sämtliche Nachbarinnen mit Stöckelschuhen an meiner Wohnung vorbei zum Lift gehen (so laut, dass ich selbst bei 2 geschlossenen Türen in meiner Wohnung davon aufwache).

Frage: kann ich Mietzinsminderung einfordern? Wenn ja, ist dies auch rückwirkend einforderbar?

Vielen Dank, Mike



funfair
Beiträge: 62
Registriert: 25.05.2011, 18:31

Beitrag von funfair » 28.09.2011, 18:00

Und ich schmeiß gleich noch ein Beispiel dazu:
Wie ist das bei zu lauten Nachbarn, also wegen zu lauter Musik, teilweise auch die ganze Nacht durch...?

Hank
Beiträge: 1450
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Beitrag von Hank » 30.09.2011, 00:37

Der Vermieter ist zunächst selbstverständlich verpflichtet das Mietobjekt in einem ortsüblich vermietbaren Zustand zu übergeben und zu erhalten. Bei Lärmproblemen ist es aber immer schwierig den Mangel zu dokumentieren und zu beweisen, im Gegensatz z.B. zu Schimmelbefall, d.h. der Vermieter kann leicht sagen, Sie sind zu empfindlich o.ä.

Die allgemeine Lärmbelastung ist aber wahrscheinlich überhaupt die größte Umweltverschmutzung, die es gibt, weil weghören kann man nicht und sog. Körperschall samt Oropax seine negative Wirkung hat. Egal wo und wie man wohnt.

Die billige und schnelle Bauweise mit hellhörigem Rigips ist längst Standard, Wohnen soll erschwinglich sein - Lärmempfindlichkeit im Wohnbereich ist deswegen eine Volkskrankheit, dazu kommt der Straßenlärm und diese ganzen allgegenwärtigen komprimierten Sounds von TV, Handy, CDs usw., die überhaupt nicht den natürlichen Klangverhältnissen entsprechen und die Leute narrisch machen, ohne dass es ihnen bewusst wird. Die Designer und die Kunden schauen auf tolle Optik, Klangdesign gibts in der Kunst.

Aber auch Altbauten aus Ziegel werden durch Modernisierung, z.B. Raumteilung, Zentralheizung, Bäder , Lüftungs- oder Aufzugsschächte immer hellhöriger, früher waren z.B. die Klosetts und Fließwasser ja meistens am Gang, gewaschen wurde in der Waschküche.

In der Schweiz gibt es sogar Prozesse wegen Glockengeläute in der Nacht - die Leute halten nicht einmal die traditionelle Stundenanzeige der Kirchen mehr aus, obwohl Glocken meistens schön gestimmt sind, aber durch Beton, Glas, Stahl in ihren Obertönen für das menschliche Ohr oft unerträglich deformiert werden, selbst Vogelgezwitscher, was an sich absolut naturrein wäre, bricht an Betonwänden wie ein kaputtes Musikinstrument.

Zu laute Nachbarn haben sich an die Hausordnung zu halten, wo meistens 22.00 Uhr die Grenze für Lärmemission ist, allerdings hat die Gastronomie ihre Öffnungszeiten längst bis in den frühen Morgen ausgedehnt, Fernsehen sowieso, viele Leute arbeiten bis spät in die Nacht...

Von der optischen Verseuchung des öffentlichen Raums mit allgegenwärtigem Werbegeblinke gar nicht zu reden.

Es geht um Arbeitsplätze, Umsatz, Marktanteile, Preis-Leistungs-Verhälnisse - wir wollen es so, oder?

Buchtip: Im Ratgeber "Mietzinsminderung" vom Wiener Rechtsanwalt Eike Lindinger sind auch Beispiele betreffend Lärm mit Musterbriefen usw. drinnen ( MANZ Verlag, 28 Euro) - vielleicht einmal unverbindlich in einer Buchhandlung drin blättern.


Hank

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selina
Beiträge: 86
Registriert: 30.08.2011, 21:33

Mietzinsminderung

Beitrag von selina » 05.10.2011, 20:36

Wenn die Lärmbelastung so eklatant ist, dass man hier nicht mehr wohnen kann ohne gesundheiltichen Schaden zu erleiden, dann hilft keine Mietreduktion sondern nur ausziehen.
Anfragen in diese Richtung werden in div. Foren so häufig gestellt, immer mit dem Hintergrund Mietreduktion, dass ich schon die Befürchtung habe, dass manche Mieter mit jeder Belastung leben können, wenn es nur billiger wird.

funfair
Beiträge: 62
Registriert: 25.05.2011, 18:31

Beitrag von funfair » 30.10.2011, 15:25

Billiger könnte es in meinem Fall nur leider nicht mehr werden.
Hier handelt es sich um einen sehr sturen Nachbarn, der nicht nur uns sondern die gesamte Nachbarschaft mit seinem Lärm belästigt.
Er hat in den letzten Monaten bereits mehrere Anzeigen wegen Lärmbelästigung erhalten.
Der Vermieter hat beim letzten Mal nur gemeint er bekäme eine schriftliche Verwarnung...
Gebracht hat es allerdings nichts, denn ein paar Wochen später hatte er wieder seine Musik die ganze Nacht laufen...

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