Kündigung eines auf 3 Jahre befristet abgeschlossenen MV´s
Verfasst: 24.08.2011, 11:37
Grüß Gott, ich habe eine rechtliche Frage.
Ich habe am 1.11.2009 einen befristeten Mietvertrag über 36 Monate abgeschlossen. Nun habe ich auf der jusline.at Seite gelesen, dass auch ein befristet abgeschlossener Mietvertrag von der Mietersteite her gerichtlich gekündigt werden kann, wenn das Gebäude, bzw. die Wohnung dem MRG unterliegt.
1. Stimmt meine oben genannte Auffassung.
2. Wenn ja, wie bekommme ich raus ob die Wohnung in Salzburg dem MRG unterliegt.
Vielen Dank für ihre Antworten.
Mfg
Ich habe am 1.11.2009 einen befristeten Mietvertrag über 36 Monate abgeschlossen. Nun habe ich auf der jusline.at Seite gelesen, dass auch ein befristet abgeschlossener Mietvertrag von der Mietersteite her gerichtlich gekündigt werden kann, wenn das Gebäude, bzw. die Wohnung dem MRG unterliegt.
1. Stimmt meine oben genannte Auffassung.
2. Wenn ja, wie bekommme ich raus ob die Wohnung in Salzburg dem MRG unterliegt.
Vielen Dank für ihre Antworten.
Mfg