Ausmalpflicht
Verfasst: 21.08.2011, 17:08
Der Mieter unterzeichnet bei Vertragserstellung ein vom Vermieter vorgelegtes Zusatzformular, in welchem folgende Klausel Verwendung findet:
Ist eine solche Vereinbarung, welche nicht einzeln ausverhandelt wurde, gröblich benachteiligend und daher unwirksam?
Der Mietgegenstand fällt in den Geltungsbereich des MRG.Der Mieter verpflichtet sich bei Beendigung des Mietverhältnisses den Mietgegenstand von einem Professionisten neu ausmalen zu lassen, da der Mietgegenstand neu ausgemalt übergeben wird.
Ist eine solche Vereinbarung, welche nicht einzeln ausverhandelt wurde, gröblich benachteiligend und daher unwirksam?