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Ausmalpflicht

Verfasst: 21.08.2011, 17:08
von tma30
Der Mieter unterzeichnet bei Vertragserstellung ein vom Vermieter vorgelegtes Zusatzformular, in welchem folgende Klausel Verwendung findet:
Der Mieter verpflichtet sich bei Beendigung des Mietverhältnisses den Mietgegenstand von einem Professionisten neu ausmalen zu lassen, da der Mietgegenstand neu ausgemalt übergeben wird.
Der Mietgegenstand fällt in den Geltungsbereich des MRG.
Ist eine solche Vereinbarung, welche nicht einzeln ausverhandelt wurde, gröblich benachteiligend und daher unwirksam?

Verfasst: 25.08.2011, 01:49
von Hank
Mal schauen ob es nicht eine allerneueste OGH-Entscheidung dazu gibt - an sich sind solche Vertragsvereinbarung tatsächlich unwirksam, außer natürlich die Wandfarbe ist irrsinnig abgenützt oder vom Mieter völlig verändert worden, z.B. in schwarz ausgemalt.

Meistens muss man solche Vereinbarung aber unterschreiben, weil sonst kriegt man die Wohnung nicht bzw. die Kaution nicht zurück, d.h. man muss zur Not den Rechtsweg einschlagen und das kostet Zeit und Nerven und welcher Mieter hat das schon in Übermaß? Bei der AK oder Mietervereinigung nachfragen, bevor man sich mit dem Vermieter anlegt.