Frage zu Miete/Betriebskosten
Verfasst: 21.07.2011, 11:53
Eine Frage zum Mietrecht:
Bin Hauptmieter (unbefristet) in einem Altbau.
Nun erhielt ich am 1.7. einen Mietzahlschein mit einer etwas erhöhten Miete (Betrag war nicht näher aufgeschlüsselt), hatte jedoch bereits am 30.6. die alte Summe inbezahlt.
Theoretisch könnte das aber auch eine Indexerhöhung sein, aber lt. AK steigt meine Miete erst, wenn der Verbraucherpreisindex über 5% steigt (der ist momantan ja niedriger).
Bei uns hängt seltsamerweise nie eine BK-Abrechnung im Haus aus (müßte jedoch sein), ich forderte dann telefonisch eine an.
Bei der Durchsicht der Abrechnung fielen mir 2 unklare Posten auf: "Reinigungsentgelt laut Kollektivvertrag" (Kosten von 2200 EURO jährlich scheinen mir für unser kleines Haus hoch, da nur wenig geputzt wird, Grünanlage, weitere Extras nicht vorhanden), außerdem haben wir nachweislich keinen Hausmeister. Eine Frau reinigt hin und wieder das Stiegenhaus.
Sonst wurde noch eine "Nachverrechnung Müllabfuhr" verrechnet, was wir noch nie hatten - es standen mal im Frühjahr ein Sofa nebst einigen Kleinigkeiten im Hof, die dann nach einigen Wochen weg waren.
Stammten vermutlich aus einer schon lange leerstehenden Wohnung - kann die Entsorgung allen Mietern verrechnet werden?
Bei uns im Haus befinden sich 2 Geschäftslokale (1 Büro und 1 kleines Lebensmittelgeschäft), sowie 8 Wohnungen, 2 davon sind schon länger leerstehend - dürfen die BK dafür auf die restlichen Mieter abgewälzt werden?
Wenn sich alles als korrekt erweist, ab wann ist dann die höhere Miete fällig?
Bedanke mich fürs Antworten!
Renate
Bin Hauptmieter (unbefristet) in einem Altbau.
Nun erhielt ich am 1.7. einen Mietzahlschein mit einer etwas erhöhten Miete (Betrag war nicht näher aufgeschlüsselt), hatte jedoch bereits am 30.6. die alte Summe inbezahlt.
Theoretisch könnte das aber auch eine Indexerhöhung sein, aber lt. AK steigt meine Miete erst, wenn der Verbraucherpreisindex über 5% steigt (der ist momantan ja niedriger).
Bei uns hängt seltsamerweise nie eine BK-Abrechnung im Haus aus (müßte jedoch sein), ich forderte dann telefonisch eine an.
Bei der Durchsicht der Abrechnung fielen mir 2 unklare Posten auf: "Reinigungsentgelt laut Kollektivvertrag" (Kosten von 2200 EURO jährlich scheinen mir für unser kleines Haus hoch, da nur wenig geputzt wird, Grünanlage, weitere Extras nicht vorhanden), außerdem haben wir nachweislich keinen Hausmeister. Eine Frau reinigt hin und wieder das Stiegenhaus.
Sonst wurde noch eine "Nachverrechnung Müllabfuhr" verrechnet, was wir noch nie hatten - es standen mal im Frühjahr ein Sofa nebst einigen Kleinigkeiten im Hof, die dann nach einigen Wochen weg waren.
Stammten vermutlich aus einer schon lange leerstehenden Wohnung - kann die Entsorgung allen Mietern verrechnet werden?
Bei uns im Haus befinden sich 2 Geschäftslokale (1 Büro und 1 kleines Lebensmittelgeschäft), sowie 8 Wohnungen, 2 davon sind schon länger leerstehend - dürfen die BK dafür auf die restlichen Mieter abgewälzt werden?
Wenn sich alles als korrekt erweist, ab wann ist dann die höhere Miete fällig?
Bedanke mich fürs Antworten!
Renate