Unbezahlter Kautionsrest Kündigungsgrund
Verfasst: 21.07.2011, 10:34
Servus miteinanda,
mit dem Vermieter unserer Hauptmietwohnung wurde vereinbart, dass ein Teil der Kaution später (nach Einzug) bezahlt wird.
Ist die Säumigkeit bei dieser Restzahlung ein Kündigungsgrund wie bei Mietrückstand, oder eine normale Schuld?
Es hat sich herausgestellt, dass die Fenster und die Balkontür (vor allem die Beschläge) in einem desolaten Zustand sind. Kann ich allfällige dringende Reparaturen dem Vermieter verrechnen, bzw. von der noch fälligen Kaution abziehen?
Es haben sich andere zugesagte Teile (z.B. vorhandener Abfluss für Waschmaschine) als nicht vorhanden erwiesen. Kann ich dafür notwendige Arbeiten dem Vermieter verrechnen, bzw. von der noch fälligen Kaution abziehen?
Danke im voraus.
mit dem Vermieter unserer Hauptmietwohnung wurde vereinbart, dass ein Teil der Kaution später (nach Einzug) bezahlt wird.
Ist die Säumigkeit bei dieser Restzahlung ein Kündigungsgrund wie bei Mietrückstand, oder eine normale Schuld?
Es hat sich herausgestellt, dass die Fenster und die Balkontür (vor allem die Beschläge) in einem desolaten Zustand sind. Kann ich allfällige dringende Reparaturen dem Vermieter verrechnen, bzw. von der noch fälligen Kaution abziehen?
Es haben sich andere zugesagte Teile (z.B. vorhandener Abfluss für Waschmaschine) als nicht vorhanden erwiesen. Kann ich dafür notwendige Arbeiten dem Vermieter verrechnen, bzw. von der noch fälligen Kaution abziehen?
Danke im voraus.