hallo,
mietvertrag wurde fristgerecht wegen eigenbedarf und diverser anderer dinge gekündigt. mieter sind per ende mai ausgezogen haben jedoch möbel,unrat, berge von müll und ungeziefer hinterlassen dass ein prof. kammerjäger zweimal zur beseitigung desselben kommen musste. schlüssel wurden trotz mündl und schriftl aufforderung nicht rückgegeben. kaution wurde schon vorher auf dringlicher bitte des mieters ausbezahlt. neu vermieter hat bei altvermieter mündlich nachgefragt ob mieter tadellos sind was da noch in unwissenheit bejaht wurde.
was kann getan werden ?
vielen lieben dank
mfg shs
beendigung des mietvertrages
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- Beiträge: 3
- Registriert: 14.05.2008, 13:36
Für das hat man ja an sich die Kaution, dass man sich im Fall des Falles gegen diverse Hinterlassenschaften zu helfen weiß...
Man kann also sagen, dass Sie zur Abwechslung eine feine und gutgläubige Vermieterin sind bzw.waren.
Je nach dem wie die Wohnung aussieht und ob sie durch unsachgemäße Nutzung zu Schaden gekommen ist, können Sie es mit einer Rechnung an Ihre ex-Mieter versuchen und dann, wenn diese zu keiner Schadensgutmachung bereit sind, einen bedingten Zahlungsbefehl durch das Gericht erlassen und dann Schadenersatzklage erheben.
Kommt immer drauf an um wie viel Geld es geht - sich die Mieter genau aussuchen und diesen zumindest beim Auszug etwas genauer auf die Finger zu schauen ist sicher weniger Action...
LiGrü Hank
Man kann also sagen, dass Sie zur Abwechslung eine feine und gutgläubige Vermieterin sind bzw.waren.
Je nach dem wie die Wohnung aussieht und ob sie durch unsachgemäße Nutzung zu Schaden gekommen ist, können Sie es mit einer Rechnung an Ihre ex-Mieter versuchen und dann, wenn diese zu keiner Schadensgutmachung bereit sind, einen bedingten Zahlungsbefehl durch das Gericht erlassen und dann Schadenersatzklage erheben.
Kommt immer drauf an um wie viel Geld es geht - sich die Mieter genau aussuchen und diesen zumindest beim Auszug etwas genauer auf die Finger zu schauen ist sicher weniger Action...
LiGrü Hank
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