Hallo,
Vielen Dank, das Thema hat sich erledigt!
Betriebskosten werden nicht aliquot abgerechnet
Betriebskosten werden nicht aliquot abgerechnet
Zuletzt geändert von Flo66 am 07.07.2011, 08:15, insgesamt 1-mal geändert.
In Ihrem Fall gilt das MRG nicht, was in puncto § 21 noch gar nichts zu sagen hätte. Die reinen BK werden sowieso immer sehr schwierig aliquot abrechenbar sein, weil Versicherung oder Kaminkehren nach m2?
Wahrscheinlich werden bei Ihnen die Heizkosten in der Abrechnung dabei sein und Sie sind ja zu Beginn der kalten Jahreszeit übersiedelt, oder?
Mietrecht ist sowieso eine Geheimwissenschaft und über ein Forum ohne Unterlagen eine Ferndiagnose abgeben, ist verwegen. Wenn Sie sich unbedingt mit dem Vermieter anlegen möchten, können Sie ja die Mietervereinigung oder AK nachrechnen lassen, wobei man am besten zahlendes Mietglied für eine fundierte Auskunft ist.
Da Sie eh' in einem kleinen Mietshaus wohnen, ist es sicher besser, mit dem Vermieter selber eine Vereinbarung zu treffen, falls Sie tatsächlich zu viel nachzuzahlen gehabten haben - hängt immer auch von der Berechnungsmethode ab...
Hank

Wahrscheinlich werden bei Ihnen die Heizkosten in der Abrechnung dabei sein und Sie sind ja zu Beginn der kalten Jahreszeit übersiedelt, oder?
Mietrecht ist sowieso eine Geheimwissenschaft und über ein Forum ohne Unterlagen eine Ferndiagnose abgeben, ist verwegen. Wenn Sie sich unbedingt mit dem Vermieter anlegen möchten, können Sie ja die Mietervereinigung oder AK nachrechnen lassen, wobei man am besten zahlendes Mietglied für eine fundierte Auskunft ist.
Da Sie eh' in einem kleinen Mietshaus wohnen, ist es sicher besser, mit dem Vermieter selber eine Vereinbarung zu treffen, falls Sie tatsächlich zu viel nachzuzahlen gehabten haben - hängt immer auch von der Berechnungsmethode ab...
Hank





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