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Zimmer in Eigentumswohnung vermieten

Verfasst: 05.07.2011, 16:07
von sto1
Guten Tag,
ein Bekannter der in der Nähe meiner Wohnung eine 2-jährige Ausbildung absolvieren wird hat mich gefragt ob ich Ihm für diese Zeit ein Zimmer vermieten kann möglichst mit Mietvertrag.
Kann ich Teile (Zimmer) einer Eigentumswohnung vermieten und diese bewohnen. Ist der Mitbewohner dann Haupt- oder Untermieter? Anzunehemen das dieser Fall unter das MRG fällt.
mfg sto

Verfasst: 06.07.2011, 01:52
von Hank
Das MRG gilt nicht wenn das Gebäude nicht mehr als zwei Wohnungen hat!

Die Unterscheidung Hauptmieter - Untermieter könnte nur für Ihren Mieter interessant sein, denn vielleicht will er ja jemanden in Untermiete aufnehmen, was Sie Ihrem Mieter im Vertrag ausdrücklich erlauben oder verbieten können.