Abtretung der Mietrechte
Verfasst: 04.07.2011, 11:12
Guten Tag!
Ich werde mich von meinem Mann einvernehmlich scheiden lassen und weiterhin mit Einverständnis des Besitzers in dem gemieteten Einfamilienhaus bleiben.Die Mietkosten werden gleich bleiben und auch der Vertrag würde in gleicher Weise fortgesetzt, da wir in sehr gutem Einvernehmen hier schon 8 Jahre wohnen und der Mietvertrag hoffentlich eher eine formelle Angelegenheit bleiben wird.Im Mietvertrag, der vor 8 Jahren abgeschlossen wurde, wird nur mein Mann als Mieter angegeben.Um in Zukunft eine Wohnbeihilfe zu bekommen brauche ich natürlich einen Mietvertrag.Wäre es daher nicht einfacher, wenn mein Mann seine Abtretung der Mietrechte nach Paragraff 12 MRG noch vor der Scheidung machen würde, da ich z.Z. noch seine Ehefrau bin. Ich würde mir dadurch einen neuen Mietvertrag und die dazu gehörenden Vergebührungskosten ersparen können.
Kann mir bitte ein Rechtsexperte sagen, ob ich mit diesen Überlegungen richtig liege.Mit besten Dank für eine Auskunft!
Ich werde mich von meinem Mann einvernehmlich scheiden lassen und weiterhin mit Einverständnis des Besitzers in dem gemieteten Einfamilienhaus bleiben.Die Mietkosten werden gleich bleiben und auch der Vertrag würde in gleicher Weise fortgesetzt, da wir in sehr gutem Einvernehmen hier schon 8 Jahre wohnen und der Mietvertrag hoffentlich eher eine formelle Angelegenheit bleiben wird.Im Mietvertrag, der vor 8 Jahren abgeschlossen wurde, wird nur mein Mann als Mieter angegeben.Um in Zukunft eine Wohnbeihilfe zu bekommen brauche ich natürlich einen Mietvertrag.Wäre es daher nicht einfacher, wenn mein Mann seine Abtretung der Mietrechte nach Paragraff 12 MRG noch vor der Scheidung machen würde, da ich z.Z. noch seine Ehefrau bin. Ich würde mir dadurch einen neuen Mietvertrag und die dazu gehörenden Vergebührungskosten ersparen können.
Kann mir bitte ein Rechtsexperte sagen, ob ich mit diesen Überlegungen richtig liege.Mit besten Dank für eine Auskunft!