Aufschiebung einer Räumungsklage wegen privatkonkurses
Verfasst: 15.06.2011, 23:21
Ein Mieter bezahlte seine Miete erst unpünktlich, später nur mehr teilweise und sei 3 Monaten gar nicht mehr. Seit 2 Monaten betreibt ein Anwalt die Einbringung der mietrückstände und hat zuletzt Räumungsklage eingebracht. Eine Woche vor dem Gerichtstermin meldet der Mieter privatkomkurs an,worauf die Richterin mit Verweis auf das verfahren den Termin einen Tag vorher absagt.
Meine Frage dazu: ist das zulässig? Das schuldenregulierungsverfahren wird mehrere Monate dauern, während der der mieter weiterhin nicht Miete bezahlt und somit wir als gläubiger weiter geschädigt werden. Ein Schuldenregulierungsverfahren als Begründung dafür heranzuziehen, das der Schuldner weiter seinen schuldenstand über Monate hinweg erhöhen kann ist grotesk und laut Anwalt auch unzulässig. Er hat einen fortführungsantrag gestellt.
Kann jemand die erfolgsaussichten beurteilen.
Da der Kredit für das vermietete Einfamilienhaus aus der Miete finanziert wird hat eine Verzögerung dramatische Folgen.
Hat eine private Räumung des Hauses und Austausch der Schlösser strafrechtliche Konsequenzen oder nur zivilrechtliche?
Meine Frage dazu: ist das zulässig? Das schuldenregulierungsverfahren wird mehrere Monate dauern, während der der mieter weiterhin nicht Miete bezahlt und somit wir als gläubiger weiter geschädigt werden. Ein Schuldenregulierungsverfahren als Begründung dafür heranzuziehen, das der Schuldner weiter seinen schuldenstand über Monate hinweg erhöhen kann ist grotesk und laut Anwalt auch unzulässig. Er hat einen fortführungsantrag gestellt.
Kann jemand die erfolgsaussichten beurteilen.
Da der Kredit für das vermietete Einfamilienhaus aus der Miete finanziert wird hat eine Verzögerung dramatische Folgen.
Hat eine private Räumung des Hauses und Austausch der Schlösser strafrechtliche Konsequenzen oder nur zivilrechtliche?