Kaution & Wohnungsübergabe
Verfasst: 25.05.2011, 01:43
Hallo,
wir haben vor kurzem unsere Wohnung fristgerecht gekündigt. Leider haben wir seit Jahren kein gutes Verhältnis mit unserer Hausverwaltung und jetzt sind 2 Probleme aufgetaucht:
1) vorigen Monat haben wir unsere Miete nicht pünktlich gezahlt und postum einen Brief vom Anwalt des Vermieters bekommen. Wir haben natürlich die Miete sofort nachgezahlt inklusive der daraus entstandenen Zinsen. Jetzt ist eine Forderung des Anwalts über die Anwaltgebühren gekommen und unsere Hausverwaltung will die Gebühren mit unserer Kaution verrechnen - Frage: Darf die Kaution dafür verwendet werden? Ich möchte gerne erst meine Kaution zurück und zahle in der Zwischenzeit die Anwaltsgebühren
2) Unsere Hausverwaltung will keinen Termin zur Übergabe vereinbaren. Ich soll lediglich die Schlüssel bei Ihnen abgeben. Ich allerdings möchte eine genaue Dokumentation von eventuellen Schäden. Kann ich darauf bestehen das die Hausverwaltung einen Termin mit mir wahrnimmt?
Danke für die Hilfe!! Keiki
wir haben vor kurzem unsere Wohnung fristgerecht gekündigt. Leider haben wir seit Jahren kein gutes Verhältnis mit unserer Hausverwaltung und jetzt sind 2 Probleme aufgetaucht:
1) vorigen Monat haben wir unsere Miete nicht pünktlich gezahlt und postum einen Brief vom Anwalt des Vermieters bekommen. Wir haben natürlich die Miete sofort nachgezahlt inklusive der daraus entstandenen Zinsen. Jetzt ist eine Forderung des Anwalts über die Anwaltgebühren gekommen und unsere Hausverwaltung will die Gebühren mit unserer Kaution verrechnen - Frage: Darf die Kaution dafür verwendet werden? Ich möchte gerne erst meine Kaution zurück und zahle in der Zwischenzeit die Anwaltsgebühren
2) Unsere Hausverwaltung will keinen Termin zur Übergabe vereinbaren. Ich soll lediglich die Schlüssel bei Ihnen abgeben. Ich allerdings möchte eine genaue Dokumentation von eventuellen Schäden. Kann ich darauf bestehen das die Hausverwaltung einen Termin mit mir wahrnimmt?
Danke für die Hilfe!! Keiki