Kaution & Wohnungsübergabe

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Keiki
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Kaution & Wohnungsübergabe

Beitrag von Keiki » 25.05.2011, 01:43

Hallo,
wir haben vor kurzem unsere Wohnung fristgerecht gekündigt. Leider haben wir seit Jahren kein gutes Verhältnis mit unserer Hausverwaltung und jetzt sind 2 Probleme aufgetaucht:
1) vorigen Monat haben wir unsere Miete nicht pünktlich gezahlt und postum einen Brief vom Anwalt des Vermieters bekommen. Wir haben natürlich die Miete sofort nachgezahlt inklusive der daraus entstandenen Zinsen. Jetzt ist eine Forderung des Anwalts über die Anwaltgebühren gekommen und unsere Hausverwaltung will die Gebühren mit unserer Kaution verrechnen - Frage: Darf die Kaution dafür verwendet werden? Ich möchte gerne erst meine Kaution zurück und zahle in der Zwischenzeit die Anwaltsgebühren
2) Unsere Hausverwaltung will keinen Termin zur Übergabe vereinbaren. Ich soll lediglich die Schlüssel bei Ihnen abgeben. Ich allerdings möchte eine genaue Dokumentation von eventuellen Schäden. Kann ich darauf bestehen das die Hausverwaltung einen Termin mit mir wahrnimmt?

Danke für die Hilfe!! Keiki



Hank
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Beitrag von Hank » 25.05.2011, 13:45

Die Kaution kann für alle aus dem Mietverhältniss entstandenen und nicht abgedeckten Kosten verwendet werden, die Kaution soll ja eine Sicherheit für den Vermieter sein.

Offensichtliche Schäden müssen bei der Übergabe der Wohnung festgestellt werden und sodann umgehend die Kaution rückerstattet werden, für heimtückische Schäden hat der Vermieter ein Jahr Zeit, diese dem Mieter zu verrechnen.

Keinen gemeinsamen Übergabetermin vereinbaren zu wollen kommt einer Verweigerung der Kautions-Rückgabe gleich - und dann muss man gerichtlich auf Herausgabe klagen. Ein Fall für Mieterschutzvereinigung, AK-Mietanlaufstelle oder Rechtsanwalt.

Hank 8) 8) 8)

MG
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Beitrag von MG » 26.05.2011, 06:44

Kein Vermieter ist verpflichtet, eine Übergabe in der Wohnung zu veranstalten. Sie sollten aber die Wohnung akribisch dokumentieren, wie Sie sie verlassen. Fotografieren oder filmen Sie Zimmer fuer Zimmer. Mühsam, aber nur so hsben Sie nachher die Beweise, dass alles in Ordnung war. Sollte der VM nicht nach etwa 2 bis 3 Wochen die Kaution heraus ruecken, klagen Sie ihn.

mfG
RA Michael Gruner

meierf
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Beitrag von meierf » 27.07.2011, 17:28

Hallo zusammen,
ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber ich habe auch schon so meine erfahrungen gemacht. Erst immer schöne Versprechungen von Vermietern, dass Mängel behober werden und dann auch nach mehrmaligen nachfragen hin, der Vermieter dem nicht nachkommt. Deshalb mache ich persönlich nichts mehr ohne ein Wohnungsübergabeprotokoll!

Ich habe hierzu einen Interessanten Link eines Artikels gefunden bei Anwalt.de ( http://www.anwalt.de/ ):

http://www.anwalt.de/rechtstipps/sinn-u ... 08072.html

Hoffe ich kann den einen oder anderen Damit helfen

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