Mietvertrag ungültig/dubios?
Verfasst: 21.05.2011, 13:57
Liebe Forumsmitglieder,
ich bin Student, vor kurzem in eine Kleinwohnung eingezogen und hätte dringend Ratschläge/Tips nötig da mir meine Hausverwaltung als sehr dubios erscheint.
zu meinem Problem:
wirklich entdeckt habe ich die Fehlerhaftigkeit als ich die Wohnbeihilfe beantragen wollte (Vertrag ist 2 Wochen alt - Miete habe ich noch nicht überwiesen)
- der Mietvertrag erhält nirgends die Information wie groß die Wohnung ist (!) - mir wurde sie mit 45m² "verkauft" - erst bei Erhalt des Wohnbeihilfe Formulars hat sich die wahre Größe bewahrheitet (41,5m²)
- das Unterschriftsdatum beider Vertragspartner ist unterschiedlich (meine Unterschrift + Datum liegt einer Woche vor der Hausverwaltung)
beide Vertragspartner waren somit nicht gleichzeitig an der Unterschrift beteiligt..
- die Möbelmiete (126€) liegt über dem Hauptmietzins (112,88€) --> der Vertrag ist auf 3 Jahre befristet und die Möbel sind tw. neu und realistisch geschätzt 2500€ wert, kalkuliert man die Möbelmiete auf 3 Jahre so 'sackt' sich die Hverwaltung mehr als 4500€ ein.. (ein Gewinn von 10-15% ist ja regelkonform - aber ist so ein Wucher legitim?)
Außerdem wurde die Möbelmiete keinem Befristungsabschlag unterzogen (25%) lt. § 16 Abs. 2-4 MRG
(eine im Mietvertrag erwähnte Inventarliste ist im Mietvertrag ebenfalls nicht beigelegt)
Nun meine Frage: ist dieser Mietvertrag überhaupt rechtsgültig? Bin ich im Recht wenn ich einen neuen Mietvertrag verlange mit der Anzweiflung der Höhe der Möbelmiete? (ich fürchte auch den Nicht-Erhalt der Wohnbeihilfe wg. der seperaten Gliederung beider Mietanteile)
Laufe ich Gefahr, dass meine Hausverwaltung mich entnervt einfach hinausschmeisst?
Ich Danke vielmals für alle Rückmeldungen!
ich bin Student, vor kurzem in eine Kleinwohnung eingezogen und hätte dringend Ratschläge/Tips nötig da mir meine Hausverwaltung als sehr dubios erscheint.
zu meinem Problem:
wirklich entdeckt habe ich die Fehlerhaftigkeit als ich die Wohnbeihilfe beantragen wollte (Vertrag ist 2 Wochen alt - Miete habe ich noch nicht überwiesen)
- der Mietvertrag erhält nirgends die Information wie groß die Wohnung ist (!) - mir wurde sie mit 45m² "verkauft" - erst bei Erhalt des Wohnbeihilfe Formulars hat sich die wahre Größe bewahrheitet (41,5m²)
- das Unterschriftsdatum beider Vertragspartner ist unterschiedlich (meine Unterschrift + Datum liegt einer Woche vor der Hausverwaltung)
beide Vertragspartner waren somit nicht gleichzeitig an der Unterschrift beteiligt..
- die Möbelmiete (126€) liegt über dem Hauptmietzins (112,88€) --> der Vertrag ist auf 3 Jahre befristet und die Möbel sind tw. neu und realistisch geschätzt 2500€ wert, kalkuliert man die Möbelmiete auf 3 Jahre so 'sackt' sich die Hverwaltung mehr als 4500€ ein.. (ein Gewinn von 10-15% ist ja regelkonform - aber ist so ein Wucher legitim?)
Außerdem wurde die Möbelmiete keinem Befristungsabschlag unterzogen (25%) lt. § 16 Abs. 2-4 MRG
(eine im Mietvertrag erwähnte Inventarliste ist im Mietvertrag ebenfalls nicht beigelegt)
Nun meine Frage: ist dieser Mietvertrag überhaupt rechtsgültig? Bin ich im Recht wenn ich einen neuen Mietvertrag verlange mit der Anzweiflung der Höhe der Möbelmiete? (ich fürchte auch den Nicht-Erhalt der Wohnbeihilfe wg. der seperaten Gliederung beider Mietanteile)
Laufe ich Gefahr, dass meine Hausverwaltung mich entnervt einfach hinausschmeisst?
Ich Danke vielmals für alle Rückmeldungen!