Von Mietvetrag nach §30A zurücktreten
Verfasst: 11.05.2011, 17:35
Hallo!Ich habe die Folgendes Problem:
Am 01.05.2011 habe ich eine PrivatMietvertrag untergeschrieben sofort die Hälfte von die Kaution bezahlt und am gleiche Tag eingezogen.Am 03.05.2011 müsste ich die Restkaution und die Mietzins bezahlen,aberich hab nach 2 Tage eine günstigere Wohnung gefunden und am 03.05.2011 von die Wohnung ausgezogen.Am 05.05 2011 gebe die Schlüssel zurück,aber der Vermieter hat zu mir gesagt das so geht nicht.
Dann am 09.05.2011 habe über Einschreibebrief meine zurücktreten mitgeteilt nach §30A.
Der Vermieter will die Kautionanzahlung nicht zurück geben und er verlangt von mir die Rest noch bezahlen.
Hat er recht oder kann ich nach Einzug auf §30A von Mietvertrag zurücktreten.
Danke jede Hilfe
Am 01.05.2011 habe ich eine PrivatMietvertrag untergeschrieben sofort die Hälfte von die Kaution bezahlt und am gleiche Tag eingezogen.Am 03.05.2011 müsste ich die Restkaution und die Mietzins bezahlen,aberich hab nach 2 Tage eine günstigere Wohnung gefunden und am 03.05.2011 von die Wohnung ausgezogen.Am 05.05 2011 gebe die Schlüssel zurück,aber der Vermieter hat zu mir gesagt das so geht nicht.
Dann am 09.05.2011 habe über Einschreibebrief meine zurücktreten mitgeteilt nach §30A.
Der Vermieter will die Kautionanzahlung nicht zurück geben und er verlangt von mir die Rest noch bezahlen.
Hat er recht oder kann ich nach Einzug auf §30A von Mietvertrag zurücktreten.
Danke jede Hilfe