§14. MRG, kann Eigentümer eintreten?
Verfasst: 01.05.2011, 18:14
Ein Mehrheitseigentümer eines altes Zinshauses hat die Wohnung, in der er mit seiner Familie lebt, an die Gattin vermietet.
Kann der Eigentümer in den (günstigen) Mietvertrag der Gattin, nach §14. MRG, eintreten?
Als Eigentümer der Wohnung kann doch kein dringendes Wohnbedürfnis bestehen, da ja eine Wohnmöglichkeit vorhanden ist?
Nach dem Verkauf des Zinshauses (einige Jahre nach dem Tod der Gattin) hat der Mehrheitseigentümer nur auf dem bestehenden, "alten" Mietvertrag hingewiesen. Ist dieser gültig? Bis zum Verkauf wurde vom Mehrheitseigentümer "Miete" an die eigene Hausverwaltung bezahlt.
Wer kann mir da weiterhelfen?
Vielen Dank.
Kann der Eigentümer in den (günstigen) Mietvertrag der Gattin, nach §14. MRG, eintreten?
Als Eigentümer der Wohnung kann doch kein dringendes Wohnbedürfnis bestehen, da ja eine Wohnmöglichkeit vorhanden ist?
Nach dem Verkauf des Zinshauses (einige Jahre nach dem Tod der Gattin) hat der Mehrheitseigentümer nur auf dem bestehenden, "alten" Mietvertrag hingewiesen. Ist dieser gültig? Bis zum Verkauf wurde vom Mehrheitseigentümer "Miete" an die eigene Hausverwaltung bezahlt.
Wer kann mir da weiterhelfen?
Vielen Dank.