§14. MRG, kann Eigentümer eintreten?

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
Zinshaus
Beiträge: 1
Registriert: 01.05.2011, 17:36

§14. MRG, kann Eigentümer eintreten?

Beitrag von Zinshaus » 01.05.2011, 18:14

Ein Mehrheitseigentümer eines altes Zinshauses hat die Wohnung, in der er mit seiner Familie lebt, an die Gattin vermietet.

Kann der Eigentümer in den (günstigen) Mietvertrag der Gattin, nach §14. MRG, eintreten?
Als Eigentümer der Wohnung kann doch kein dringendes Wohnbedürfnis bestehen, da ja eine Wohnmöglichkeit vorhanden ist?

Nach dem Verkauf des Zinshauses (einige Jahre nach dem Tod der Gattin) hat der Mehrheitseigentümer nur auf dem bestehenden, "alten" Mietvertrag hingewiesen. Ist dieser gültig? Bis zum Verkauf wurde vom Mehrheitseigentümer "Miete" an die eigene Hausverwaltung bezahlt.

Wer kann mir da weiterhelfen?

Vielen Dank.



MG
Beiträge: 1501
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Beitrag von MG » 02.05.2011, 07:21

Ausgerissene Geschichte...

mm: Ein Eintritt. scheidet aus, weil niemand gleichzeitig Vermieter und Mieter sein kann. Der mv der verstorbenen Ehefrau endet durch deren Tod und der Ehemann ist und bleibt der Vermieter. Auch die Tatsache der mietenzahlung sagt nichts aus, weil er die Miete an sich selbst gezahlt. hat. (Die Hv ist ja nur seine Vertretung).

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Siverah und 122 Gäste