Hallo, ich konnte auf meine Frage in den bisherigen Beiträgen keine konkrete Antwort finden.
Ich habe folgendes Problem: Ich gehe im September für 2 Semester ins Ausland und möchte deshalb meine Wohnung untervermieten, da ich erst diesen März eingezogen bin und diese Wohnung gerne behalten würde. Dass ich ins Ausland gehe, war sehr spontan.
Ich hab meine Vermieterin gefragt ob es möglich ist, dass ich für diese Zeit einen Untermieter suche, und sie meinte sie muss es sich überlegen, da sie so einen Fall noch nie hatte.
Jedenfalls hat sie heute gesagt es geht nicht, aber ohne Begründung. Sie würde mich aber mit der dreimonatigen Kündigungsfrist ausziehen lassen, obwohl ich noch nicht ein Jahr hier wohne.
Aber ich möchte diese Wohnung gerne behalten und es ist eine Garconniere, also ich bewohne sie alleine.
Ich habe im Internet gelesen, dass die Vermieterin einen guten Grund braucht, weshalb ich die Wohnung nicht untervermieten darf. Wie ist das jetzt nun genau?
Danke!
Vermieterin erlaubt Untermiete nicht
Ich tät sagen, hängt zunächst vom Mietvertrag den du selber hast ab. Falls du Hauptmieter bist, kannst du an sich einen Untermieter aufnehmen, allerdings kommt eine 1 Zimmer-Garconniere nach heutigen Maßstäben kaum für eine Untervermietung in Frage, außer vielleicht in Italien, wo in Studentenstädten die Vermietung von Zimmern pro Bett abläuft.
Du kannst allerdings deine Wohnung gegen oder ohne Bezahlung einem Dritten überlassen, aber vertraglich bleibst du hauptverantwortlich, d.h. wenn deine Urlaubsvertretung nicht zahlt oder nachteiligen Gebrauch vom Mietobjekt macht, bist du der erste Ansprechpartner und hast mietrechtlich gegen deinen "Untermieter" nichts in der Hand. Die Vermieterin will klare Verhältnisse und pünktlich die Miete.
Die Wohnung leer weiterzahlen oder eben das Risiko eines unverlässlichen "Freundes" eingehen. - Am besten wäre eine Lebensgefährtin bzw. Lebensgefährte, dann gibt's mit der Vermieterin zumindest in dem Fall kein Problem.
Hank
Du kannst allerdings deine Wohnung gegen oder ohne Bezahlung einem Dritten überlassen, aber vertraglich bleibst du hauptverantwortlich, d.h. wenn deine Urlaubsvertretung nicht zahlt oder nachteiligen Gebrauch vom Mietobjekt macht, bist du der erste Ansprechpartner und hast mietrechtlich gegen deinen "Untermieter" nichts in der Hand. Die Vermieterin will klare Verhältnisse und pünktlich die Miete.
Die Wohnung leer weiterzahlen oder eben das Risiko eines unverlässlichen "Freundes" eingehen. - Am besten wäre eine Lebensgefährtin bzw. Lebensgefährte, dann gibt's mit der Vermieterin zumindest in dem Fall kein Problem.
Hank
Danke erstmal!
Es ist eine 48qm Garconniere, sehr gut aufgeteilt keine 1 Zimmerwohnung.
Das ist mir schon klar, dass Mietwohnungen nicht "von Person zu Person" wandern sollten, ich würde aber gern für die Zwischenzeit jemand dort wohnen lassen, damit ich wieder diese Wohnung habe wenn ich aus dem Ausland zurück komme. Das ist in einer Studentenstadt sehr üblich, da ja jeder für ein, zwei Semester im Ausland studieren sollte..
Ich werde das nochmal mit ihr besprechen.
Es ist eine 48qm Garconniere, sehr gut aufgeteilt keine 1 Zimmerwohnung.
Das ist mir schon klar, dass Mietwohnungen nicht "von Person zu Person" wandern sollten, ich würde aber gern für die Zwischenzeit jemand dort wohnen lassen, damit ich wieder diese Wohnung habe wenn ich aus dem Ausland zurück komme. Das ist in einer Studentenstadt sehr üblich, da ja jeder für ein, zwei Semester im Ausland studieren sollte..
Ich werde das nochmal mit ihr besprechen.
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