Verziehen des Holzes einer Wohnungseingangs-Flügeltür
Verfasst: 10.04.2011, 16:16
Guten Tag
Bei meiner Eingangsflügeltür ist ein Flügel derart im obigen Bereich verzogen, daß es im Winter zu einer untragbaren Situation hinsichtlich Wärmeverbrauch (Kosten) u. Zugluft kommt. Kann der Hauseigentümer, in dessen Bereich auch die Haupttüren liegen, eine Reparatur ablehnen? Muß ich gleich den Klagsweg beschreiten? Die Erfahrung zeigt, daß die Hausverwaltungen sich lieber klagen lassen bevor diese freiwillig zahlen.
Außerdem wurden alle Türen (als ich vor ca. 10 J einzog) im selben Stock gestrichen während meine unberücksichtigt blieb.
Vielen Dank für einen Tipp bzw. für einen guten Hinweis
Bei meiner Eingangsflügeltür ist ein Flügel derart im obigen Bereich verzogen, daß es im Winter zu einer untragbaren Situation hinsichtlich Wärmeverbrauch (Kosten) u. Zugluft kommt. Kann der Hauseigentümer, in dessen Bereich auch die Haupttüren liegen, eine Reparatur ablehnen? Muß ich gleich den Klagsweg beschreiten? Die Erfahrung zeigt, daß die Hausverwaltungen sich lieber klagen lassen bevor diese freiwillig zahlen.
Außerdem wurden alle Türen (als ich vor ca. 10 J einzog) im selben Stock gestrichen während meine unberücksichtigt blieb.
Vielen Dank für einen Tipp bzw. für einen guten Hinweis