kein Mietvertrag - Kündigung

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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Gerd1
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kein Mietvertrag - Kündigung

Beitrag von Gerd1 » 05.04.2011, 22:06

Hallo Forum!
Ich habe ein Problem und brauche fachkundigen Rat, ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Also, die Situation ist folgende:
Ich wohne seit über sechs Jahren im Haus meiner Mutter, genau gesagt, in der
ehemaligen Garage, die etwas umgebaut wurde.
Ich zahle für die knapp 30qm monatlich 300.- € "Miete", bin hier zwar gemeldet,
besitze aber keinen Mietvertrag. Ausserdem helfe ich meiner Mutter, sie ist 65 Jahre,
im Haushalt, erledige die Gartenarbeit und vieles mehr. Der Umbau der Garage wurde
damals von ein paar Arbeitern vom "Arbeitsstrich" schwarz erledigt, ich machte die
Elektroinstallationen (bin gelernter Elektriker).
Vom ersten Tag an war das Dach undicht. Anfangs tropfte es nur an einer Stelle bei
sehr starken Regen herein, seit ein paar Monaten, hat es sich massiv verschlechtert,
es tropft jetzt bereits an mehreren Stellen stark runter.
Meine Mutter wusste von Anfang an davon, einmal war auch irgendein Pfuscher da,
hat ein paar Dachziegel verrückt, das Problem blieb.
O.k. vorige Woche habe ich meine Mutter vor die Wahl gestellt, bevor das Dach nicht
gerichtet ist, mache ich keinen Handgriff mehr für sie. Die Miete zahle ich aber weiter.
Zuerst meinte sie einfach, ich kanns ja richten lassen, und wenn mir was nicht passt,
kann ich ja jederzeit gehen.
Am Wochende forderte sie mich dann auf, bis zum nächsten Ersten muss ich ausgezogen sein.
Ich wollte jetzt fragen, wenn ich jahrelang hier wohne und auch zahle, habe ich wirklich überhaupt keine Rechte, kann sie mich wirklich von heute auf morgen rausschmeissen? Wie gesagt, ich habe keinen Mietvertrag.

Vielen Dank für eure Hilfe
Gerd



Hank
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Beitrag von Hank » 06.04.2011, 02:39

Ein Mietvertrag gem. Mietrecht wird es eher nicht sein, aber auch ohne schriftliche Form ist hier ein Bestandsvertrag zustande gekommen, d.h. Ihre Mutter als Bestandsgeberin ist außerdem verpflichtet das Bestandsobjekt in brauchbarem Zustand zu erhalten. Deswegen ist es durchaus vertretbar, der Mutter die Mithilfe im Haushalt zu verweigern, solange das Dach usw. undicht ist.

Sie haben mit Ihrer Mutter ziemlich wahrscheinlich "Nutzung auf unbestimmte Zeit" vereinbart, daher müssten Sie für einen qualifizierten Kündigungsgrund schon erheblich nachteiligen Gebrauch von der Sache gemacht haben, was jedoch so wie Sie das hier schildern nicht vorzuliegen scheint, weil die Miete zahlen Sie auch brav weiter, 300 Euro für eine Garage ist auch nicht gerade nachgeschmissen...

Sie haben also weiterhin bis auf weiteres ordentliches Nutzungsrecht und Rechtssicherheit heißt, dass man vor den Tageslaunen des Vertragspartners geschützt ist.

Hank 8) 8) 8) 8)

Gerd1
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Beitrag von Gerd1 » 06.04.2011, 21:04

Danke für die prompte Antwort,

aber ist ein Bestandsvertrag nicht etwa das gleiche wie ein Mietvertrag?
und greift da der volle Kündigungsschutz?
Und wie gesagt, ich habe ja überhaupt nicht schriftliches in der Hand.

Hank
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Beitrag von Hank » 07.04.2011, 22:33

Vertrag ist Vertrag - das Mietrechtsgesetz ist ein Sondergesetz und gilt für Wohnobjekte mit mehr als 2 Wohnungen, da hat der Hauseigentümer andere Obliegenheiten, der Mieter hat detaillierteren Rechtsschutz.

Sie wohnen im Haus Ihrer Mutter, d.h. es ist viel mehr Privatsache als ein Wohnhaus und der Gesetzgeber mischt sich an sich so wenig wie möglich in Privatangelegenheiten ein, deswegen der allgemeine Bestandsvertrag, der dann entweder ein Miet- oder ein Pachtvertrag sein kann.

Sie haben jedenfalls trotzdem einen Mietvertrag. Schriftlichkeit ist kein Formerfordernis, Verträge können auch mündlich oder stillschweigend geschlossen werden - Sie werden ja wohl Einzahlungsbelege als Beweis haben, oder?

Wenn Ihre Mutter Sie rausschmeißen will, wird aber sie vor Gericht zu beweisen haben, dass Sie ohne gültigen Rechtstitel die Garage bewohnen bzw. nachteiligen Gebrauch davon machen oder sonst eine wichtige Vereinbarung nicht einhalten.

Hank 8) 8) 8) 8)

MG
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Beitrag von MG » 08.04.2011, 06:54

Wenn das Haus nicht mehr als 2 selbst. Wohnungen hat, dann gilt das MRG nicht und nach dem ABGB kann der Vermieter jederzeit (befristeter Mietvertrag wird ja nicht behauptet) ohne Angabe von Gründen kündigen.

Hank
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Beitrag von Hank » 09.04.2011, 03:13

Sicher, man muss keine Kündigungsgründe angeben, aber dennoch wichtige Gründe letztlich haben, weil sonst kriegt man die Kündigung am Gericht nicht durch, jedenfalls nicht schnell, was nur dem Mieter von Nutzen sein wird. Oder glaubt irgendwer, jemand tut sich bei aller Boshaftigkeit die ganze langwierige Action mit Räumungsklage einfach so aus Jux und Tollerei an?

MG
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Beitrag von MG » 09.04.2011, 07:32

Hank hat geschrieben:Sicher, man muss keine Kündigungsgründe angeben, aber dennoch wichtige Gründe letztlich haben, weil sonst kriegt man die Kündigung am Gericht nicht durch, jedenfalls nicht schnell, was nur dem Mieter von Nutzen sein wird. Oder glaubt irgendwer, jemand tut sich bei aller Boshaftigkeit die ganze langwierige Action mit Räumungsklage einfach so aus Jux und Tollerei an?
Einfach falsch! Eine Kü nach ABGB ist ohne Angabe von Gründen möglich. So wie man bei einem Arbeitsvertrag auch ohne Begr. kündigen kann.

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