Genossenschaftswohnung - Rückgabe

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schanzenpeter
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Genossenschaftswohnung - Rückgabe

Beitrag von schanzenpeter » 21.03.2011, 18:53

Als meine Tochter vor 15 Jahren eine Genossenschaftswohnung mietete, stellte ein Sachverständiger der Genossenschaft fest, was alles an vorhandenen Einrichtungen dem Vormieter abzulösen sei. Meine Tochter bezahlte das alles. Nun möchte sie kündigen und die Genossenschaft verlangt, dass alles entfernt werde: Badewanne, Toillette, Einbauküche. Es darf sich nichts in der Wohnung befinden. Begründung: Die Wohnung werde neu hergerichtet - neue Wasser und Elektroinstallation. Es werde gestemmt usw., daher darf sich in der Wohnung rein gar nichts mehr befinden. Anstatt einer geringen Ablöse, sollte nun meine Tochter die Entfernung bezahlen? Das kann ganz schön teuer kommen. Ist das rechtsns?



MG
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Beitrag von MG » 21.03.2011, 20:15

Sie hat ja der Vormieterin Möbel "abgekauft". Ob Sie diese beim Auszug räumen muss, hängt vom Mietvertrag ab. Der Vermieter ist jedenfalls nicht verpflichtet, Möbel zu übernehmen.

Wenn sie kein Weitergaberecht hat, dann geht die Wohnung zurück an die Gen. zu den Bedingungen wie im Mietvertrag vereinbart.

mfG
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schanzenpeter
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Beitrag von schanzenpeter » 22.03.2011, 13:58

Meine Tochter wurde aber von der Hausverwaltung gezwungen, Möbel vom Vormieter zu übernehmen, mit der Begründung, sie wären eingebaut und somit Bestandteil. das ist die (Einbau)Küche und das Bad mit Badewanne und Waschtisch-Unterbau, auf dem die Waschmuschel befestigt ist. Der Preis wurde vom Sachverständigen im Auftrag der Hausverwaltung festgelegt. Einen Nachmieter wird es nicht geben, da die HV alles umbauen will und daher alles draußen haben will. Eine Ablöse erwarten wir daher nicht, aber die Räumung macht Sorgen. Womöglich soll auch der begehbare Schrankraum, der vom Erstmieter vor 30 Jahren errichtet worden und an mehrere Nachmietergeneration weitergegeben wurde abgebaut werden, wobei sich in der Wand die elektrischen und Telefonleitung befindet.

Hank
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Beitrag von Hank » 23.03.2011, 06:18

Man muss erstens immer wissen bzw. lesen was im Mietvertrag ausgemacht worden ist und zweitens was man genau will bzw. nicht will.

Wie unzumutbar und ungerecht ist Ihrer Meinung die Forderung der HV? Wenn Sie wichtige und einsehbare Gründe vorbringen können, versuchen diese der HV nahe zu bringen und eine gütliche Einigung zu erzielen oder man geht mit der Streitigkeit zur jeweiligen Schlichtungsstelle bzw. dann als Endstation vors Bezirksgericht.

lg Hank

schanzenpeter
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Beitrag von schanzenpeter » 24.03.2011, 21:42

Im Mietvertrag steht dezidiert darüber nichts. Es gibt ein Zusazprotokoll, in dem angeführt ist, was alles sich in der Wohnung befunden hat. Mündlich wurde darauf hingewiesen, dies muss beim Auszug alles vorhanden sein. Nun legt die HV aber keinen Wert darauf, das das alles vorhanden ist, sie möchte die Wohnung leer haben. Damit wäre sie aber unbenützbar Ein Herd und eine Spüle müssen vorhanden sein. in einer Einbauküche mit einer gesamt-Oberfächenplatte kann man doch nicht die dazwischenliegenden Kästen herausschneiden. Im Bad muss eine Waschmuschel vorhanden sein. Die aktuelle ruht auf einem Unterbau. dieser soll jedoch entfernt werden, die Waschmuschel läge dann am Boden. Die Badewanne ist eingebaut und verfliest. diese herauszureissen würde das ganze Bad in eine Baustelle verwandeln. Das Abtragen des begehbaren Schrankraumes würde die elektrishen Leitungen zum Zimmer zerstören. Und das alles kostet eine Unmenge Geld. Das einzige, was wir wollen, dass alles, was drinnen war und wir gezwungen waren zu übernehmen, drinnenbleiben kann. Es ist alles sehr gepflegt.

Hank
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Beitrag von Hank » 26.03.2011, 16:37

Fleißaufgaben müssen Sie keine erledigen - Sie halten sich ganz einfach an das was im Mietvertrag ausgemacht wurde. Basta.

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