Guten Tag,
Herr Peter K ging mit 55 Jahren in Invalititätspension.
Er nahm sich eine Invalidengerechte Mietwohnung. Diese ist genauso wie der rest des Mietblocks extra für altengerechtes Wohen ausgestattet.
Im Mietvertrag inkludiert - Grundversorgung (Essenversorgung mit mobilem Hilfedienst) 12 Monate später zieht sein Enkerl bei ihm ein, da die Wohnung Universitätsnahe ist und er sich so viel Geld erspart. 3 Jahre später verschelchtert sich der Gesundheitszustand des Großvaters so stark, das er in ein Altersheim mit bsonderer Betreuung muss.
Nun zur Frage: Besteht die Möglichkeit, dass Herr Peter K, seinem Enkerl Stefan K. das Mietrecht der Wohnung gemäß MRG abtreten?
vielen Dank schon mal für die Information.
Stefan K.
Wohnungsübernahme eines Invaliden?
Denke, das wird eher nicht gehen - denn ist der Mietgegenstand so was wie eine Seniorenwohnung und wurde im Mietvertrag die Bereitstellung einer Grundversorgung des Hauptmieters mit sozialen Diensten der Altenhilfe vereinbart, so steht dem Opa die Abtretung der Hauptmieterrechts an seinen Enkel nicht zu.
Kann sein, dass das Alter von Hauptmieter und dem Verwandten eine Rolle spielt und was dann im Mietvertrag genau geregelt ist bzw. wie genau die Widmung der Wohnung ausschaut.
lg Hank

Kann sein, dass das Alter von Hauptmieter und dem Verwandten eine Rolle spielt und was dann im Mietvertrag genau geregelt ist bzw. wie genau die Widmung der Wohnung ausschaut.
lg Hank



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