da in Linz die Einführung einer Zweitwohnsitz-Steuer überlegt wird, hätte ich mal eine Fragen:
Wenn ich mir in einer anderen Stadt/Ort eine Wohnung miete, muss ich dann einen Zweitwohnsitz anmelden?
Welche Vor- oder Nachteile hat es einen Zweitwohnsitz (nicht) anzumelden?
mfg
"Zweitwohnsitz-Steuer"
Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich binnen drei Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. (§ 3 Abs. 1 MeldeG)Wenn ich mir in einer anderen Stadt/Ort eine Wohnung miete, muss ich dann einen Zweitwohnsitz anmelden?
Welche Vor- oder Nachteile hat es einen Zweitwohnsitz (nicht) anzumelden?
Eine Meldung ist sowohl bei der Begründung oder Abmeldung eines Hauptwohnsitzes als auch bei der Begründung oder Abmeldung eines Nebenwohnsitzes erforderlich. (§ 2 Abs. 1 MeldeG)
Nicht zu melden sind nur jene Menschen, die in einer Wohnung nicht länger als drei Tage Unterkunft nehmen. (§ 2 Abs. 2 MeldeG)
Wer die Meldepflicht (egal ob Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz) verletzt, ist mit einer Geldstrafe von bis zu 726,00 Euro (im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu 2.180,00 Euro) zu bestrafen. (§ 22 Abs. 1 MeldeG)
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