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Untermieter fordert Provision zurück; will nicht ausziehen

Verfasst: 05.03.2011, 10:53
von wwww
Meine Mitbewohnerin und ich (beide Hauptmieter) haben unseren Untermieter gekündigt.
Es besteht keinerlei schriftlich Vertrag, weshalb wir uns an die gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat halten.
Nun will er aber nicht ausziehen, solange er von uns nicht die Provision (nicht Kaution!) zurückgezahlt bekommen hat, da er sagt, er hat noch nicht lange genug in der Wohnung gewohnt, als dass sich diese für ihn auszahlen würde.
Da wir bei seinem Einzug mündlich vereinbart hatten, dass er die Provision, von der wir seinen Anteil beim Makler vorgestreckt hatten, monatlich innerhalb eines Jahres gemeinsam mit dem sehr günstigen Mietsatz abbezahlen könnte, er den Betrag dann aber doch sofort parat und gezahlt hatte, wollen wir ihm nur die Monate anrechnen, die er tatsächlich bei uns gewohnt hat und ihm den Rest wiedergeben.
Nun fordert er aber eben den gesamten Betrag zurück und will nicht ausziehen, solange er diesen nicht bekommen hat.

Inwieweit ist er im Recht damit? Und welche Schritte können wir unternehmen, wenn er tatsächlich nicht auszieht?

Verfasst: 07.03.2011, 02:32
von Hank
So wie ich das sehe, sind das zwei verschiedene Angelegenheiten - das eine ist eine privatvermögensrechtliche Vereinbarung über die Makler-Provision für die erfolgreiche Vermittlung und das andere ist eben der Untermietvertrag.

Beim Mietvertrag geht's um den vereinbarten Mietzins und die vertragsgemäße Verwendung bzw. Zurückstellung des Mietgegenstandes.

Falls Euer Untermieter trotz gültiger und einvernehmlicher (?) Kündigung nicht ausziehen will, gibt es das Mittel der gerichtlichen Räumungsklage, die man zB. direkt am Amtstag am Bezirksgericht einbringen kann.

Streitigkeiten über Provisionsmodalitäten sind kein wichtiger Grund um dann die Räumungsfrist zu verlängern.

Hank 8) 8) 8)