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Mietvertrag

Verfasst: 16.11.2010, 16:29
von rene_gstrein
Hallo liebs Forum!

Unser Mietvertrag ist seit ca. 1 Jahr abglaufen!
Der Mietvertrag war 3 Jahre befristet, nun zu meinen Fragen:

War der Mietvertrag eigentlich gültig, wenn keine Bestätigung durch das Finanzamt aufscheint? Beziehungsweise habe ich gehöt, dass ein Stempel vom Finanzamt am Mietvertrag und Unteschrift aufscheinen müssen, da er sonst ungültig ist! Haben auch keine Gebühen bezahlt!

Wird der Mietvertrag auch dann automatisch verlängert, wenn dies nicht im alten Mietvertrag angegeben ist?

Danke für die Antworten!

Verfasst: 16.11.2010, 21:10
von MG
Der Mietvertrag ist gültig. Die FA-Meldung ist kein Gültigkeitserfordernis.

Wenn der befristetet MV nicht beendet wird, verlängert er sich um die urspr. Dauer.

Mfg

RA Michael Gruner