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Mietminderung - Warmwasser- Heizungsausfälle

Verfasst: 26.09.2010, 19:15
von Harald_Bro
Sehr geehrte Damend und Herren!

Ich habe vor bei meiner Mietgenossenschaft eine Mietminderung geltend zu machen, weil wir alleine heuer im September an 6 Tagen kein Warmwasser zur Verfügung hatten.
Das Problem ist beim Vermieter bereits seit Ende letzten Jahres bekannt und tritt scheinbar immer nur in der kalten Jahreszeit auf.

Am 03. September habe ich das Problem zum ersten Mal in diesem Monat beim Vermieter gemeldet. Bis heute wurde das Problem noch immer nicht behoben und wir sitzen regelmäßig - so auch gestern - stundenlang ohne Warmwasser da.

Meine Freundin hat vor kurzem, während der Schwangerschaft ein Kind verloren und ist nun glücklicherweise wieder schwanger. Lt. Hausärztin sind extreme Temperarturen bei der Körperpflege zu vermeiden, was zur Folge hat das meine Freundin ihrer Körperpflege nicht wie gewünscht nachkommen kann.

Alle Mängel sind dokumentiert und werden von allen 8 Mietern bezeugt. Weiters wurde das Problem schon unzählige Male telefonisch und schriftlich beim Vermieter gemeldet. Dieser sagt zwar das daran gearbeitet wird, aber das alleine bringt uns kein Warmwasser.

Ich habe nun ein Schreiben aufgesetzt in dem ich den Vermieter darauf hinweise, dass ich mir 20% der nächsten Miete einbahlten werde, aufgrund dieser Mängel und minderung der Wohn- und Lebensqualität.

Weiters fordere ich in diesem Schreiben das der Mangel bis 31. Oktober endgültig behoben sein muss, da ich ansonsten selbst Firmen beauftragen werden den Schaden zu reparieren. Ich sehe unsere Gesundheit gefährdet, wenn wir in dieser Jahreszeit ohne Warmwasser und Heizung sein müssen. Die Rechnung geht selbstverständlich an den Vermieter.

Unsere Nachbarin wird die Mietminderung auch geltend machen, sie hat zwei Kinder 4 und 9 Jahre alt und musste diese diesen Monat schon einige male mit eiskaltem Wasser waschen, was für sie verständlicherweise absolut unzumutbar ist.

Nun zu eigentlichen Frage an Sie...
Darf ich das grundsätzlich machen? Bzw. sollte ich das überhaupt machen? Ich sehe nur leider keine andere Möglichkeit endlich Druck auf den Vermieter auszuüben, damit das Problem endlich behoben wird.

Kann ich dadurch aus der Wohnung geworfen werden? Bzw. kann ich dafür bestraft werden, wenn ich nich die volle Miete überweise? Und angenommen die Sache geht wegen der Mietminderung vor Gereicht, habe ich eine Chance (mit Anwalt) den Fall dann zu gewinnen?
Alles ist wie gesagt dokumentiert und es betrifft alle 8 Mieter in zwei Häusern, die alles bezeugen.

Welcher Paragraph in welchem Gesetzbuch definiert eigentlich die Mietminderung in Österreich?

Danke für die Informationen!

Verfasst: 21.10.2010, 03:32
von Hank
Auch der Vermieter muss sich an die Vereinbarungen im Mietvertrag halten, d.h. er ist verpflichtet, das Bestandstück auf eigene Kosten in brauchbarem Zustand zu erhalten und die Mieter in dem vereinbartem Gebrauche und Genusse nicht zu stören.

Wird der Mietgegenstand ohne Schuld des Bestandnehmers derart mangelhaft, dass es zu dem vereinbarten Gebrauche nicht taugt, so ist der Bestandnehmer, also der Mieter für die Dauer und in dem Maße der Unbrauchbarkeit von der Entrichtung des Zinses befreit!!

Unterlässt der Vermieter durchzuführende Erhaltungsarbeiten kann er vom Gericht durch einen Exekutionstitel dazu verpflichtet werden und nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist sind die Mieter berechtigt, entsprechende Arbeiten zur ordnungsgemäßen Erhaltung auf Kosten des Vermieters in Auftrag zu geben.