Ich bewohne ein Einfamilienhaus im Burgenland
Wußte nicht, dass der hauseigene Brunnen kein Trinkwasser, sondern nur Brauchwasser enthält. Ich muss Minaeralwasser zukaufen.
Im Nachhinein habe ich erfahren, dass es der Vermieter und deren Familie sehr wohl wußte.
Oberflächenwasser rinnt in 50cm in den Brunnen.
Der Vermietwr will nichts unternehmen.
Muss ich, falls ich ein anderes Objekt finde, die 3 Monate Kündigungszeit einhalten, oder kann ich sofort kündigen?
Kann ich einen Teil der Miete rückfordern?
Ist es ein sofortiger Kündigungsgrund?
Der Bestandnehmer ist berechtigt, auch vor Ablauf der vereinbarten Zeit den Vertrag zu kündigen, wenn das Bestandstück zum vereinbarten Gebrauch untauglich ist. Fehlendes Trinkwasser ist zweifelsohne so ein Fall.
Falls Ihnen aus dem Verschweigen der tatsächlichen Wasserverhältnisse ein Schaden entstanden ist, können Sie Ersatz fordern - in dem Fall das zugekaufte Trinkwasser.
Miete zurückfordern ist sicher schwierig, weil Sie ja das Objekt bewohnt haben.
Falls Ihnen aus dem Verschweigen der tatsächlichen Wasserverhältnisse ein Schaden entstanden ist, können Sie Ersatz fordern - in dem Fall das zugekaufte Trinkwasser.
Miete zurückfordern ist sicher schwierig, weil Sie ja das Objekt bewohnt haben.
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