Bank / Zession gegen Vermieter / Ansprüche gegen mich?
Verfasst: 11.09.2010, 16:59
Sehr geehrte Mitglieder dieses Forums!
Ich habe diese Woche einen Brief von einem Anwalt erhalten. In diesem schreibt er, dass er die rechtliche Vertretung einer Bank ist und ich die Miete zukünftig auf ein anderes Konto (auf keinen Fall an den Vermieter) überweisen muss. Im Falle eines zuwiderhandeln, könne ich ein zweites Mal zur Zahlung der Miete in Anspruch genommen werden (durch die Bank). Gegen meinen Vermieter läuft nämlich eine Zession. Er beruft sich auf einen Abtretungsvertrag welcher mir aber nicht vorliegt.
Da ich mich absichern wollte, das dieses Schreiben „echt“ ist, habe ich meinen Vermieter kontaktiert und ihm dieses Schreiben zukommen lassen.
Prompt kam eine Antwort (Rechtsabteilung des Vermieters=Immobilientreuhand), das ich die Miete auf KEINEN Fall auf das neue, im Brief vom Anwalt angeführten Konto, überweisen DARF. Eine Schuldbefreiende Wirkung gegenüber ihm, dem Vermieter, sei nur dann der Fall, wenn ich weiter an das normale Konto meines Vermieters überweise.
Nun meine Frage(n)
An wen muss ich jetzt Schuldbefreiend zahlen mit welcher Begründung?
Kann mich die Bank tatsächlich zu einer zweiten Zahlung auffordern wenn ich die Miete auf das mir vom Vermieter angegebene Konto überweise.
Was meint der Anwalt der Bank mit: „ zur Vermeidung der obigen Rechtsfolgen (Doppeltzahlung) die Mietzinse GERICHTLICH zu hinterlegen.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
Ich habe diese Woche einen Brief von einem Anwalt erhalten. In diesem schreibt er, dass er die rechtliche Vertretung einer Bank ist und ich die Miete zukünftig auf ein anderes Konto (auf keinen Fall an den Vermieter) überweisen muss. Im Falle eines zuwiderhandeln, könne ich ein zweites Mal zur Zahlung der Miete in Anspruch genommen werden (durch die Bank). Gegen meinen Vermieter läuft nämlich eine Zession. Er beruft sich auf einen Abtretungsvertrag welcher mir aber nicht vorliegt.
Da ich mich absichern wollte, das dieses Schreiben „echt“ ist, habe ich meinen Vermieter kontaktiert und ihm dieses Schreiben zukommen lassen.
Prompt kam eine Antwort (Rechtsabteilung des Vermieters=Immobilientreuhand), das ich die Miete auf KEINEN Fall auf das neue, im Brief vom Anwalt angeführten Konto, überweisen DARF. Eine Schuldbefreiende Wirkung gegenüber ihm, dem Vermieter, sei nur dann der Fall, wenn ich weiter an das normale Konto meines Vermieters überweise.
Nun meine Frage(n)
An wen muss ich jetzt Schuldbefreiend zahlen mit welcher Begründung?
Kann mich die Bank tatsächlich zu einer zweiten Zahlung auffordern wenn ich die Miete auf das mir vom Vermieter angegebene Konto überweise.
Was meint der Anwalt der Bank mit: „ zur Vermeidung der obigen Rechtsfolgen (Doppeltzahlung) die Mietzinse GERICHTLICH zu hinterlegen.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen