Mietvertragsrücktritt bei Schimmel und sonstigen Mängel
Verfasst: 17.08.2010, 21:02
HILFE!
Ich bin im 9. Monat schwanger! Seit 8 Monaten bin ich bereits auf Wohnungssuche und nun hat mir endlich per 1.8. die Genossenschaft eine Wohnung überlassen. Allerdings sah ich weder bei der Besichtigung noch bei der Wohnungsübergabe, dass die Wände in den beiden Räumen schimmelig und feucht sind.
Der konkrete Ablauf war der folgende:
1. Wohnungsbesichtigung
2. Mietvertragsunterzeichnung ohne Ausfertigung + Mietvertragsvergebührung mit Hinweis darauf, dass erst bei der Wohnungsübergabe mit dem Hausverwalter besprochen würde, ob etwaige Mängel von der Genossenschaft behoben werden
3. Wohnungsübergabe
Schimmel in der Badewannenfuge vom Hausverwalter abgelehnt zu beheben (Böden etc. wird übernommen)
4. im Zuge der Kontaktierung meines mir vertrauten Maler und Anstreichers, der meine Wohnung ausmalen wollte, die Schimmelflecken an den Wänden entdeckt
5. Genossenschaft erklärt sich lediglich bereit, die Flecken abzukratzen und zu verspachteln, ohne abzuklären, was die Ursache sei
6. ich trete per 5.8. schriftlich vom Mietvertrag zurück (der mir bis dahin noch immer nicht ausgehändigt wurde)
7. die Wohnungsschlüssel wurden am 10.8. von der Genossenschaft retour genommen
8. die Genossenschaft besteht darauf, dass ich die halbe Monatsmiete zu zahlen habe, für eine Wohnung, die absolut nicht bewohnbar war, da insgesamt in schlechtem Zustand (Schimmel, Ungeziefer, kaputte Böden, ...)
MEINE FRAGEN DAZU:
- Wie sieht das Rücktrittsrecht konkret aus?
- Muss die Genossenschaft trotz meines Rücktritts aus dem Mietvertrag die Mietvertragsvergebührung an das Finanzamt abführen?
- Habe ich somit keine Chance die Vergebührung rückerstattet zu bekommen?
- Wie markant muss der Schimmelbefall sein für eine 100% Mietzinsminderung?
- Reicht eine oberlächige Schadensbehebung seitens des Vermieters, damit er seiner Objekterhaltungspflicht nachgekommen ist?
- Sollte ich nicht eine neue Mietzinsvorschreibung bzw. eine Endabrechung bei Mietvertragsrücktritt von der Genossenschaft erhalten?
- Ist das einzige was ich tun kann, um zu meinem Recht zu gelangen, dass ich nicht zahle, abwarte und mich klagen lasse???
ICH BITTE UM KONKRETE AUSKUNFT! VIELEN HERZLICHEN DANK!
Ich bin im 9. Monat schwanger! Seit 8 Monaten bin ich bereits auf Wohnungssuche und nun hat mir endlich per 1.8. die Genossenschaft eine Wohnung überlassen. Allerdings sah ich weder bei der Besichtigung noch bei der Wohnungsübergabe, dass die Wände in den beiden Räumen schimmelig und feucht sind.
Der konkrete Ablauf war der folgende:
1. Wohnungsbesichtigung
2. Mietvertragsunterzeichnung ohne Ausfertigung + Mietvertragsvergebührung mit Hinweis darauf, dass erst bei der Wohnungsübergabe mit dem Hausverwalter besprochen würde, ob etwaige Mängel von der Genossenschaft behoben werden
3. Wohnungsübergabe
Schimmel in der Badewannenfuge vom Hausverwalter abgelehnt zu beheben (Böden etc. wird übernommen)
4. im Zuge der Kontaktierung meines mir vertrauten Maler und Anstreichers, der meine Wohnung ausmalen wollte, die Schimmelflecken an den Wänden entdeckt
5. Genossenschaft erklärt sich lediglich bereit, die Flecken abzukratzen und zu verspachteln, ohne abzuklären, was die Ursache sei
6. ich trete per 5.8. schriftlich vom Mietvertrag zurück (der mir bis dahin noch immer nicht ausgehändigt wurde)
7. die Wohnungsschlüssel wurden am 10.8. von der Genossenschaft retour genommen
8. die Genossenschaft besteht darauf, dass ich die halbe Monatsmiete zu zahlen habe, für eine Wohnung, die absolut nicht bewohnbar war, da insgesamt in schlechtem Zustand (Schimmel, Ungeziefer, kaputte Böden, ...)
MEINE FRAGEN DAZU:
- Wie sieht das Rücktrittsrecht konkret aus?
- Muss die Genossenschaft trotz meines Rücktritts aus dem Mietvertrag die Mietvertragsvergebührung an das Finanzamt abführen?
- Habe ich somit keine Chance die Vergebührung rückerstattet zu bekommen?
- Wie markant muss der Schimmelbefall sein für eine 100% Mietzinsminderung?
- Reicht eine oberlächige Schadensbehebung seitens des Vermieters, damit er seiner Objekterhaltungspflicht nachgekommen ist?
- Sollte ich nicht eine neue Mietzinsvorschreibung bzw. eine Endabrechung bei Mietvertragsrücktritt von der Genossenschaft erhalten?
- Ist das einzige was ich tun kann, um zu meinem Recht zu gelangen, dass ich nicht zahle, abwarte und mich klagen lasse???
ICH BITTE UM KONKRETE AUSKUNFT! VIELEN HERZLICHEN DANK!