Doppelte Vertagskosten aufgrund von Mietbürgschaft??
Verfasst: 20.07.2010, 10:18
Guten Tag,
wir sind kurz davor einen Mietvertag zu unterschreiben. Es besteht Einigkeit über die Brutomietkosten (890 Euro) sowie die Mietkaution (2700 Euro). Provision muss keine bezahlt werden. Die Kosten für die Vetragserstellung (Vergebührung) beträgt 324 Euro. Da ich zur Zeit noch auf Arbeitssuche bin und nur meine Frau ein regelmäßiges einkommen hat will der Vermieter eine Mietbürgschaft. einen Bürgen haben wir ebenfalls. Nun kam mit dem Vordruck der Bürgschaft die Mitteilung, dass im Falle einer Bürgschaft die doppelte Vertragsgebühr, also zwei mal 324 Euro (jeweils von Mieter und Bürgen) zu entrichten sei. Es handelt sich nicht um eine Bankbürgschaft bei der ja anscheinend Gebühren anfallen.
Ist das normal bzw. üblich?
Ich bedanke mich vielmals im Vorfeld für eventuelle Antworten.
Beste Grüße
MB
wir sind kurz davor einen Mietvertag zu unterschreiben. Es besteht Einigkeit über die Brutomietkosten (890 Euro) sowie die Mietkaution (2700 Euro). Provision muss keine bezahlt werden. Die Kosten für die Vetragserstellung (Vergebührung) beträgt 324 Euro. Da ich zur Zeit noch auf Arbeitssuche bin und nur meine Frau ein regelmäßiges einkommen hat will der Vermieter eine Mietbürgschaft. einen Bürgen haben wir ebenfalls. Nun kam mit dem Vordruck der Bürgschaft die Mitteilung, dass im Falle einer Bürgschaft die doppelte Vertragsgebühr, also zwei mal 324 Euro (jeweils von Mieter und Bürgen) zu entrichten sei. Es handelt sich nicht um eine Bankbürgschaft bei der ja anscheinend Gebühren anfallen.
Ist das normal bzw. üblich?
Ich bedanke mich vielmals im Vorfeld für eventuelle Antworten.
Beste Grüße
MB