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Einfamilienhaus unter MRG

Verfasst: 04.06.2010, 06:55
von hexes
Hallo,

fällt ein Einfamilienhaus in dem sich im ersten Stock eine Wohnung und im Erdgeschoß ein Geschäftslokal befindet unters MRG oder unters ABGB?

Wie sehen bei so einem Objekt die Kündigungsbedingungen aus, wenn der Mieter der Wohnung einen unbefristeten Mietvertrag hat und die Miete sowie die Betriebskosten nicht bezahlt?

Danke Sabine

Verfasst: 05.06.2010, 20:02
von MG
Egal ob MRG oder ABGB, wenn die Miete nicht bezahlt wird, kann man den Vertrag ohne Kündigungsfrist aufheben (Mietzins- und Räumungsklage).

mfG
RA Michael Gruner

Verfasst: 05.06.2010, 23:07
von hexes
@MG,
Danke für die Antwort!