Kündigung eines befristeten Gastvertrages in einem Heim

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viennaf
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Kündigung eines befristeten Gastvertrages in einem Heim

Beitrag von viennaf » 02.06.2010, 12:32

Hallo Benutzer von jusline.at !!!

Ich benötige Hilfe bzw Auskunft bzgl Studienheimgesetzt unter Berücksichtigung meines Benützungsvertrages zwischen meinem Studentenwohnheim und mir.

Ich würde mich freuen wenn mir jemand darauf antworten kann, auf welcher Rechtslage ich mich bewege.

Ich nenne dabei nicht den Namen des Wohnheimes !!!

Also das sind die Festlegungen im Benützungsvertrag:

I. Benützungsgegenstand: Gegenstand dieses Vetrages ist ein Heimplatz samt Inventar im Studentenheim .... Name, Adresse (12 Monate)
II. Vertragsdauer: 01.02.2010 bis 30.09.2010
III. Vertragsverlängerung
IV. Allgemeine Bestimmungen: Punkt 4 : Eine Kündigung durch den Heimbewohner ist spätestens an jedem Monatsletzten unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten möglich. Bei 12-Monatsverträgen sind Kündigungen zum 31. Juli und zum 31. August nicht zulässig.



Ich habe am 31.5. 2010 meine Kündigung zum 31.07.2010 abgegeben. Diese Kündigung wurde aber abgelenht mit der Begründung ich habe einen 12-Monatsvertrag und darf zum 31.7 nicht kündigen. Es handelt sich um einen 12 Monatsheim, dort werden ausschließlich 12 Monatsverträge abgeschlossen, diese haben aber mit der tatsächlichen Wohndauer nichts zu tun wurde mir im weiteren erklärt .

Kann man anhand Abschnitt I (siehe oben..."12 Monate" ) im Vertrag festmachen, dass ich einen 12 Monatsvertrag habe ?
Dieser Art von Vertrag wird nirgends definiert.

Meine diplomatischen Argumentationen mit der Heimleitung neigen sich dem Ende zu.

Ich danke allen im Vorraus um Ihre Mühe und Hilfe !

Schöne Grüße

Kristina



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