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Mitvertrag vererben

Verfasst: 25.05.2010, 11:55
von bosima
Hallo,

ich hätte da eine Frage zum Mietrecht.

Herr A hat die Wohnung mündlich an seine Nichte Frau B vermietet. Nun verstirbt Herr A, und der Erbe Herr C bekommt die Wohnung.

Ist der Mietvertrag von Frau B hinfällig? Muss ein neuer gemacht werden?
Der Mitvertrag ist von Zeugen beweisbar.

Danke!

Verfasst: 01.06.2010, 16:48
von Hausherr2
Hallo b ! Ein MV der dem MRG unterliegt ist nicht durch Tod kündbar sondern geht auf die Rechtsnachfolger ohne jeglichen Vertrag über. Ist die Wohnung in einem 1- oder 2- Familienhaus so kann der Erbe C den Mieter kündigen. mfg Hausherr

Verfasst: 01.06.2010, 16:50
von Hausherr2
hallo b! Zusatz - auch mündliche Verträge sibnd rechtsgültig. mfg Hausherr

Verfasst: 27.07.2010, 10:44
von bosima
Wenn die Wohnung in einem 1-2 Familienhaus ist, müssen mir die anderen Wohnungen bzw. das Haus aber gehören oder?
Wie ist das in einem 3 Familienhaus?

Mündliche Verträge sind natürlich rechtsgültig, aber halt schwer beweisbar.