Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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bosima
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von bosima » 25.05.2010, 11:55
Hallo,
ich hätte da eine Frage zum Mietrecht.
Herr A hat die Wohnung mündlich an seine Nichte Frau B vermietet. Nun verstirbt Herr A, und der Erbe Herr C bekommt die Wohnung.
Ist der Mietvertrag von Frau B hinfällig? Muss ein neuer gemacht werden?
Der Mitvertrag ist von Zeugen beweisbar.
Danke!
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Hausherr2
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von Hausherr2 » 01.06.2010, 16:48
Hallo b ! Ein MV der dem MRG unterliegt ist nicht durch Tod kündbar sondern geht auf die Rechtsnachfolger ohne jeglichen Vertrag über. Ist die Wohnung in einem 1- oder 2- Familienhaus so kann der Erbe C den Mieter kündigen. mfg Hausherr
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Hausherr2
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von Hausherr2 » 01.06.2010, 16:50
hallo b! Zusatz - auch mündliche Verträge sibnd rechtsgültig. mfg Hausherr
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bosima
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von bosima » 27.07.2010, 10:44
Wenn die Wohnung in einem 1-2 Familienhaus ist, müssen mir die anderen Wohnungen bzw. das Haus aber gehören oder?
Wie ist das in einem 3 Familienhaus?
Mündliche Verträge sind natürlich rechtsgültig, aber halt schwer beweisbar.
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