ungültige Befristung - 25% auf Mietzins?
Verfasst: 21.04.2010, 15:31
Hallo!
Ich habe folgende Frage zur Festellung des zulässigen Hauptmietzinses:
Der Vermieter hat den Hauptmietvertrag auf "1 Jahr befristet" abgeschlossen. Nach §29 Abs1 Z3b iVm Abs 3a MRG wird ein solcher Vertrag als unbefristet angesehen. Nun wird in §16 Abs7 MRG bei befristeten Verträgen ein Abschlag von 25% des Mietzinses vorgeschrieben.
Die Frage ist nun, wirkt sich die ungültige Befristung hier auch zum VORTEIL des Vermieters aus und kann er die volle Miete wie bei unbefristetet abgeschlossenen Vertrag verlangen oder
soll nach der ursprünglichen Intention des Vermieters der Vertrag zumindest für diesen Aspekt als befristet angesehen werden?
danke an alle Antwortenden.
Ich habe folgende Frage zur Festellung des zulässigen Hauptmietzinses:
Der Vermieter hat den Hauptmietvertrag auf "1 Jahr befristet" abgeschlossen. Nach §29 Abs1 Z3b iVm Abs 3a MRG wird ein solcher Vertrag als unbefristet angesehen. Nun wird in §16 Abs7 MRG bei befristeten Verträgen ein Abschlag von 25% des Mietzinses vorgeschrieben.
Die Frage ist nun, wirkt sich die ungültige Befristung hier auch zum VORTEIL des Vermieters aus und kann er die volle Miete wie bei unbefristetet abgeschlossenen Vertrag verlangen oder
soll nach der ursprünglichen Intention des Vermieters der Vertrag zumindest für diesen Aspekt als befristet angesehen werden?
danke an alle Antwortenden.