Halten und Parken auf gemieteten Flächen
Verfasst: 02.04.2010, 13:53
In meinem Mitvertrag ist mir eine Stellfläche auf hauseigenem Grund oder an der Straßenseite garantiert, Stellflächen am hauseigenen Grund sind markiert, jedoch nicht wohnungstechnisch zugeordnet. Für jeden Miete bezahlenden Bewohner steht ein halber gekennzeichneter Parkplatz zur Verfügung. Leider sind diverse Mitbewohner nicht Willens, dieses Reglement einzuhalten und verstellen die zu geringen Stellflächen mit mehreren PKW.
Desgleichen sind Besucher von den Mietern anzuhalten, die Besucherfahrzeuge nicht am hauseigenen Grundstück zu halten oder zu parken, welches permanent ignoriert wird.
Wie also ist den Ignoranten rechtlich beizukommen, da als Mieter kein Klagerecht (lt. Auskunft) besteht und sich der Vermieter in keiner Weise bereit erklärt, diese Missstände rechtlich klären zu lassen.
Außerdem besteht die Frage, wer bei einem Schaden, am widerrechtlich geparkten KFZ, die Kosten für Reparatur, etc. haftbar gemacht werden soll.
Desgleichen sind Besucher von den Mietern anzuhalten, die Besucherfahrzeuge nicht am hauseigenen Grundstück zu halten oder zu parken, welches permanent ignoriert wird.
Wie also ist den Ignoranten rechtlich beizukommen, da als Mieter kein Klagerecht (lt. Auskunft) besteht und sich der Vermieter in keiner Weise bereit erklärt, diese Missstände rechtlich klären zu lassen.
Außerdem besteht die Frage, wer bei einem Schaden, am widerrechtlich geparkten KFZ, die Kosten für Reparatur, etc. haftbar gemacht werden soll.