meine söhne (24) sind nach der scheidung im haus, das uns gemeinsam gehörte, beim vater geblieben. es ist sehr groß und die beiden wohnen im oberen stockwerk. jeder hat ein eigenes zimmer und ein gemeinsames bad/wc. ich bin ausgezogen und aus dem grundbuch ausgetragen worden, bekomme aber noch raten für haus, von meinem ex-mann bezahlt.
meine söhne bezahlen jeder jeden monat € 300,- an den vater und dann müssen sie sich ihr essen auch noch selber zahlen. weiters wird ihnen immer wieder gedroht, wenn sie nicht "spuren", er verkauft das haus und sie gehen leer aus.
dabei erledigen beide den ganzen haushalt (kochen, putzen ...).
meine fragen: kann man einen vertrag über die € 300,- machen? so eine art mietvertag, wo ein wohnrecht versichert wird. gehn sie wirklich bei einem hausverkauf leer aus? pflichtteil? sollten sie besser im grundbuch eingetragen werden? sind sie dann auch für die schulden vom vater haftbar? oder haben sie gar keine rechte und können jederzeit vom vater rausgeschmissen werden?
Anspruch auf Wohnrecht?
Ein Mietvertrag würde nur helfen, wenn er auch im Grundbuch eingetragen ist, denn sonst kann im Falle des Verkaufes der Käufer jederzeit kündigen.
Ob Ihr EX überhaupt bereits ist, einen solchen MV abzuschließen, müsste man ihn aber fragen.
Der jetzige Status ist nicht klar. 300 EUR könnten auf einen (mündlichen) Mietvertrag hindeuten, aber im Verkaufsfall s.oben...
Wenn der Vater verkauft, dann haben die Söhne keinen Anspruch auf einen Teil des Erlöses, Pflichtteil gilt nur für den Todesfall.
Alle anderen von Ihnen angedachten Möglichkeiten (Eintragung im Grundbuch oä) funktionieren nur mit Zustimmung des Vaters, daher muss man da zuerst einmal abklären, was er überhaupt bereits ist, zu tun.
mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
Ob Ihr EX überhaupt bereits ist, einen solchen MV abzuschließen, müsste man ihn aber fragen.
Der jetzige Status ist nicht klar. 300 EUR könnten auf einen (mündlichen) Mietvertrag hindeuten, aber im Verkaufsfall s.oben...
Wenn der Vater verkauft, dann haben die Söhne keinen Anspruch auf einen Teil des Erlöses, Pflichtteil gilt nur für den Todesfall.
Alle anderen von Ihnen angedachten Möglichkeiten (Eintragung im Grundbuch oä) funktionieren nur mit Zustimmung des Vaters, daher muss man da zuerst einmal abklären, was er überhaupt bereits ist, zu tun.
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MG hat geschrieben:Ein Mietvertrag würde nur helfen, wenn er auch im Grundbuch eingetragen ist, denn sonst kann im Falle des Verkaufes der Käufer jederzeit kündigen.
Ob Ihr EX überhaupt bereits ist, einen solchen MV abzuschließen, müsste man ihn aber fragen.
Der jetzige Status ist nicht klar. 300 EUR könnten auf einen (mündlichen) Mietvertrag hindeuten, aber im Verkaufsfall s.oben...
Wenn der Vater verkauft, dann haben die Söhne keinen Anspruch auf einen Teil des Erlöses, Pflichtteil gilt nur für den Todesfall.
Alle anderen von Ihnen angedachten Möglichkeiten (Eintragung im Grundbuch oä) funktionieren nur mit Zustimmung des Vaters, daher muss man da zuerst einmal abklären, was er überhaupt bereits ist, zu tun.
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vielen dank für ihre antwort
mlg
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