Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich werde euch vorab mein Problem schildern.
Ich wohnte zur Untermiete in einer Wohnung, welche aus Eigenbedarf Mitte Februar gekündigt wurde. Es folgte mit dem Sohn des Vermieters eine Übergabe der Wohnung, wobei keine Mängel festgestellt wurden. Es gibt jedoch kein Protokoll, sondern lediglich eine unterfertigte Inventarliste, da dies aus meiner damaligen Sicht ausreichend gewesen sein sollte. Nach ersten Aufforderungen uns die Kaution zurückzubezahlen stellte sich heraus, dass der Vermieter (damals in Haft) nicht mit dem Zustand der Wohnung einverstanden war (obwohl er übergangsweise gemeinsam mit mir in der Wohnung war und mich darauf hinweisen hätte können) und auf eigene Faust Arbeiten durchführen hat lassen (Möbelverrücken, "Restaurationsarbeiten",usw.) ohne uns davon in Kenntnis zu setzenWir häten einen Großteil sehr einfach selber beheben können. Und es geht hierbei neben dem Einbehalt der Kaution um eine Nachzahlung die nochmals dem dreifachen der Kaution entspricht.
Um einen kleinen Tipp oder Rat bezüglich der weiteren Vorgehensweise wäre ich euch sehr dankbar, weil ich denke, dass ich mir solchen Terror nicht gefallen lassen sollte, da vor allem das Verhältnis vorher sehr gut war und wir die vorher sehr abgelebte Wohnung in einem wesentlich besseren Zustand hinnterlassen haben.
Vielen Dank.
Beste Grüße
Christian
Kautionseinbehalt plus Nachzahlung
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