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Wohnungseingangstüre Altbauwohnung

Verfasst: 22.03.2010, 08:52
von hilde2
Hallo, ich wohne seit zirka 3 Jahren in einer Altbauwohnung. Vor zirka einem Jahr wurde bei mir die Wohnungseingangstüre (Doppelflügeltüren)aufgebrochen und Wertgegenstände entwendet.
Die Türe wurde danach von der Hausverwaltung wieder soweit in Ordnung gebracht, dass sie sich zumindest absperren läßt.

Nun wollte ich ein Balkenschloss anbringen lassen, jedoch wurde diese Art von Sicherung von der Hausverwaltung mit der Begründung abgelehnt:

"Die von Ihnen vorgeschlagene Sicherungsvariante bringt nach Rücksprache mit unserem Techniker kaum den gewünschten Erfolg und stellt diese auch eine optische Verschlechterung da. Wir schlagen Ihnen jedoch vor, bei Kostenteilung die bestehende Tür durch eine Sicherheitstür austauschen zu lassen. Die Schätzkosten für diese Tür liegen zwischen netto € 2.000,-- und € 2.500,--. Sollte dies für Sie eine Lösung sein, ersuchen wir um kurze Rückmeldung, damit wir eine Firma mit der konkreten Anbotlegung beauftragen können".

Meine Frage nun: Wer muss für die Kosten, wenn man die Tür gegen eine Sicherheitstüre austauschen lässt aufkommen?
Vermieter oder Mieter???


Mit freundlichen Grüßen
Hilde

Verfasst: 22.03.2010, 13:23
von MG
So wie man es sich vereinbart. Müssen tut niemand etwas. Der Vermieter muss nicht tauschen und Sie müssen nicht zahlen. Der Einbau des Riegels wäre übrigens nach meinem Dafürhalten gegen den Willen des Vermieters durchsetzbar. Zahlen müssten es aber wieder Sie...


mfG
RA Michael Gruner