frage bezüglich gasleitungssanierung!
Verfasst: 17.03.2010, 20:08
sehr geehrte damen und herren!
meine mutter bewohnt ein zinshaus im 9. bezirk als mieterin. in diesem haus gibt es teils mietwohnungen und teils eigentumswohnungen. im zuge einer gasleitungsüberprüfung wurde festgestellt, daß angeblich die gasleitung innerhalb der wohnung undicht sei und diese saniert gehört. sie bekam dafür einen kostenvoranschlag über € 1700.- und sie solle die reparatur in auftrag geben. nach rückfrage bei der tochter (welche die hausverwaltung des hauses macht) der hausbesitzerin, hat der installateur auch diesen kostenvoranschlag zukommen lassen, der aber anscheinend nur € 1100.- ausmacht.
mich würde jetzt interessieren, ob man als mieter überhaupt für die kosten dieser gasleitungssanierung aufkommen muß oder diese der vermieter, als eigentümer der wohnung, zu tragen hat. bei einer eigentumswohnung würd ich ja verstehen, wenn der eigentümer die sanierung bezahlen muß, aber bei einer mietwohnung eigentlich nicht, da der eigentümer ja der vermieter ist. würde mich über eine kurze rückantwort sehr freuen und verbleibe
mfg
b. haider
meine mutter bewohnt ein zinshaus im 9. bezirk als mieterin. in diesem haus gibt es teils mietwohnungen und teils eigentumswohnungen. im zuge einer gasleitungsüberprüfung wurde festgestellt, daß angeblich die gasleitung innerhalb der wohnung undicht sei und diese saniert gehört. sie bekam dafür einen kostenvoranschlag über € 1700.- und sie solle die reparatur in auftrag geben. nach rückfrage bei der tochter (welche die hausverwaltung des hauses macht) der hausbesitzerin, hat der installateur auch diesen kostenvoranschlag zukommen lassen, der aber anscheinend nur € 1100.- ausmacht.
mich würde jetzt interessieren, ob man als mieter überhaupt für die kosten dieser gasleitungssanierung aufkommen muß oder diese der vermieter, als eigentümer der wohnung, zu tragen hat. bei einer eigentumswohnung würd ich ja verstehen, wenn der eigentümer die sanierung bezahlen muß, aber bei einer mietwohnung eigentlich nicht, da der eigentümer ja der vermieter ist. würde mich über eine kurze rückantwort sehr freuen und verbleibe
mfg
b. haider